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Experten-Antwort

9 Jahre EM Rente und dann ?

von Fragender26.06.2014 | 15:47
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16 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, meine volle EM Rente wurde bis 31.01.2016 verlängert. Diese beziehe ich seit dem 01.02. 2007. Dann sind doch genau 9 Jahre vergangen. Muß ich dann wieder einen neuen Verlängerungsantrag stellen oder greift dann die 9 Jahresregelung automatisch, dass dann davon ausgegangen wird, dass keine Besserung mehr eintritt und ich bei meinen 50% Schwerbehinderung dann die Rente bis zur Altersrente beziehen kann? Wird die DRV alleine tätig oder muß ich irgendeinen Antrag stellen ? Vielen Dank für Ihre Antworten schon im vorraus.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

1. Ist für den Anspruch auf die Rente wegen Erwerbsminderung die Arbeitsmarktlage nicht maßgebend, so wird unterstellt, dass nach einer Gesamtdauer der Befristung von neun Jahren die Behebung der Erwerbsminderung unwahrscheinlich ist, so dass nach Ablauf dieses Zeitraumes die Rente unbefristet zu leisten ist.

2. Ist jedoch für den Anspruch auf die Rente wegen Erwerbsminderung auch die Arbeitsmarktlage maßgebend, so wird die Rente grundsätzlich auf drei Jahre befristet, es sei denn, die Erwerbsminderung kann voraussichtlich schon vorher behoben sein oder es besteht die konkrete Aussicht, dass der Leistungsberechtigte einen Arbeitsplatz erhält. Die Höchstdauer der Befristung von insgesamt neun Jahren gilt in diesen Fällen nicht, d. h. die Befristung kann mehrfach bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze verlängert werden.

3. Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung besteht bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze. Wird bis zu diesem Zeitpunkt eine Rente wegen Erwerbsminderung bezogen, wird der Versicherte von Amts wegen auf den Rentenwegfall bzw. auf die Regelaltersrente hingewiesen.

4. Angesichts der geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen für den Bezug einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen durch Zeitablauf von Übergangs- bzw. Vertrauensschutzregelungen sowie durch Anhebung von Altersgrenzen besteht für den Rentenversicherungsträger keine gesetzliche Verpflichtung die Versiicherten durch Hinweisschreiben auf einen möglichen Rentenanspruch hinzuweisen.

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15 Antworten

GroKoam 26.06.2014 | 16:24
Nein die 9 Jahre sind die Höchste Dauer einer EMR dann musste wieder arbeiten.
KSCam 26.06.2014 | 16:48
unter c) muss es natürlich "Arbeitsmarktrente" und nicht Zeitrente heißen, sorry
KSCam 26.06.2014 | 16:46
Wenn eine Zeitrente endet, dann endet Sie zunächst mal und die DRV muss nicht tätig werden. Wenn Sie als Kunde weiterhin glauben erwerbsgemindert zu sein, stellen Sie den Verlängerungsantrag über den dann zu entscheiden ist. Da gibts zunächst mal 3 Möglichkeiten a) Ablehnung b) Verlängerung auf Dauer c) Verlängerung auf Zeit (wenn es eine Zeitrente ist wäre das auch über 9 Jahre möglich) Es bleibt Ihnen heute somit nichts anderes als abzuwarten, wie in ca. 2 1/2 Jahren über Ihren dann zu stellenden Verlängerungsantrag entschieden wird.
Fragenderam 26.06.2014 | 17:19
Vom Experten, dessen Antwort der Punkt 1 : Also trotzdem Antrag stellen?
Fragenderam 26.06.2014 | 17:16
Danke erst einmal. Es handelt sich bei mir nicht um eine Arbeitsmarktrente wegen verschlossenem Arbeitsmarkt. Dann, so verstehe ich das jetzt, muß ich wieder ca.4 Monate vorher einen neuen Antrag stellen, obgleich dann 9 Jahre Verrentung besteht und ich dann über 11 Jahre nicht mehr gearbeitet habe?
Hein Blödam 26.06.2014 | 18:19
Du musst keinen Antrag stellen, Du kannst auch arbeiten gehen!
Furzkoppam 26.06.2014 | 18:47
Boahh, arbeitet! Damit ihr mir meine Rente verdienT! Los, los!
W*lfgangam 26.06.2014 | 20:45
Hallo Fragender, JA, ohne weiteren Antrag ist das Rentenverfahren durch Zeitablauf für die DRV einfach abgeschlossen. Nur der nächste Antrag führt zur Prüfung Ablehnung oder Dauerrente. Gruß w.
Fragenderam 27.06.2014 | 02:09
Vielen Dank. Hat mir geholfen. Bis auf Trolls, ein guter Platz, um Infos zu bekommen. Weiter so. Danke.
Geldjägeram 27.06.2014 | 11:28
Sie können auch keine Verlängerung beantragen. Sie melden sich arbetslos oder gehen einige Zeit arbeiten. So besteht die Möglichkeit eine Erwerbsminderungsrente nach neuen Rentenrecht zu erhalten. Die Rente dürfte höher sein.
Hein Blödam 27.06.2014 | 11:59
Geldjäger, du scheinst die Nachgeburt zu sein, die die großgezogen haben. Armer Tropf.
Negative Kraftam 27.06.2014 | 12:27
Es ist doch ein guter Vorschlag eine höhere Rente zu erhalten. Ich verstehe ihre unsachliche Beleidigung nicht?
Sonderschulmeisteram 27.06.2014 | 13:41
Geldjäger, du scheinst die Nachgeburt zu sein, die die großgezogen haben. Armer Tropf.
Es ist doch ein guter Vorschlag eine höhere Rente zu erhalten. Ich verstehe ihre unsachliche Beleidigung nicht?
Was gibt es da nicht zu verstehen? Sehen Sie sich mal seinen "Nicknamen"! Das sagt schon alles! Setzen, 6!
Sachbearbeiteram 29.06.2014 | 11:08
Mach dir keinen Kopf. Die DRV ist beweispflichtig, sollten sie dir die Rente entziehen wollen, was nach meiner Erfahrung als Sachbearbeiter, nach so langer Zeit, unmöglich erscheint, wenn also deine Krankheit immer noch besteht, ist das alles nur noch Routine und du bekommst Dauerrente. Wer was anderes behauptet, hat Null Ahnung.
Fliegenklatscheam 29.06.2014 | 14:58
Zitat von Sachbearbeiter anzeigenausblenden
Was für ein "Sachbearbeiter" sind Sie denn? Für einen "DRV-Rentenexperten" haben Sie eine ziemlich primitive Ausdrucksweise. Oder beschäftigt die DRV auch H.O.N.K.S?
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