Hallo Petra,
wie schon zuvor geschrieben, sind nicht bei allen Gesetzesänderungen zwingend neue Bescheide an die betreffenden Rentner zu versenden.
Diese Änderungen werden in allen Medien, z.B. auch Zeitungen verbreitet.
Es steht jedem Versicherten frei, sich direkt an seinen zuständigen Rentenversicherungsträger zu wenden und eine entsprechende schriftliche Bestätigung anzufordern.
Bei der Änderung der Hinzuverdienstgrenze für volle Erwerbsminderungsrenten (gilt für befristete und unbefristete Renten) ist vor allem der zeitliche Aspekte zu betrachten.
Die volle Erwerbsminderungsrente wird geleistet, da nur noch ein tägliches Leistungsvermögen von unter 3 Stunden vorliegt. Sollte dies überschritten werden, kann das natürlich zu einem Wegfall des Rentenanspruches führen.
Wird der Hinzuverdienst im zeitlichen Rahmen erzielt, ist dies kein Hinderungsgrund für die Rentenzahlung.
Auf jeden Fall werden die erhöhten Hinzuverdienste zu einer deutlichen Nachprüfung der Rentenversicherungsträger, ob überhaupt noch eine volle Erwerbsminderung vorliegt, führen.