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Experten-Antwort

Ab 1.1.23 - Verdienstgrenze Volle Erwerbsminderung auf Zeit

von Petra26.01.2023 | 16:35
108 Ansichten
14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo leider bekommt man keine Mitteilung der Änderung von der Rentenversicherung. Wie sieht es aus mit der Hinzuverdienstgrenze ab 1.1.23 bei voller Erwerbsminderungsrente auf Zeit. Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Petra,

wie schon zuvor geschrieben, sind nicht bei allen Gesetzesänderungen zwingend neue Bescheide an die betreffenden Rentner zu versenden.

Diese Änderungen werden in allen Medien, z.B. auch Zeitungen verbreitet.

Es steht jedem Versicherten frei, sich direkt an seinen zuständigen Rentenversicherungsträger zu wenden und eine entsprechende schriftliche Bestätigung anzufordern.

Bei der Änderung der Hinzuverdienstgrenze für volle Erwerbsminderungsrenten (gilt für befristete und unbefristete Renten) ist vor allem der zeitliche Aspekte zu betrachten.

Die volle Erwerbsminderungsrente wird geleistet, da nur noch ein tägliches Leistungsvermögen von unter 3 Stunden vorliegt. Sollte dies überschritten werden, kann das natürlich zu einem Wegfall des Rentenanspruches führen.

Wird der Hinzuverdienst im zeitlichen Rahmen erzielt, ist dies kein Hinderungsgrund für die Rentenzahlung.

Auf jeden Fall werden die erhöhten Hinzuverdienste zu einer deutlichen Nachprüfung der Rentenversicherungsträger, ob überhaupt noch eine volle Erwerbsminderung vorliegt, führen.

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13 Antworten

Peteram 26.01.2023 | 16:45
17.820 Euro dürfen es seit Jänner sein. Es wurde doch öffentlich gemacht, jeder einen Extrabescheid wäre dann doch zuviel des Guten.
Also wirklicham 26.01.2023 | 17:29
Dafür gibt es keinen Bescheid. Und bei Teil Erwerbsminderungsrente, steht deine persönliche Hinzuverdienstgrenze im Bescheid und wenn diese niedriger ist als knappe 35.600, dann gilt die höhere Grenze natürlich.
Petraam 26.01.2023 | 17:34
Hallo leider bekommt man keine Mitteilung der Änderung von der Rentenversicherung. Wie sieht es aus mit der Hinzuverdienstgrenze ab 1.1.23 bei voller Erwerbsminderungsrente auf Zeit. Danke
17.820 Euro dürfen es seit Jänner sein. Es wurde doch öffentlich gemacht, jeder einen Extrabescheid wäre dann doch zuviel des Guten.
Naja einen Änderungsbescheid sollte schon geben. Ich bin gehörlos und erfahre auch vieles nicht sofort ...
Nöam 26.01.2023 | 17:42
Nö Bescheid ist entbehrlich, weil durch das Gesetz geändert
Peteram 26.01.2023 | 17:49
Zitat von Petra anzeigenausblenden
17.820 Euro dürfen es seit Jänner sein. Es wurde doch öffentlich gemacht, jeder einen Extrabescheid wäre dann doch zuviel des Guten.
Naja einen Änderungsbescheid sollte schon geben. Ich bin gehörlos und erfahre auch vieles nicht sofort ...
Auch wenn die Sinne nur auf das Lesen beschränkt sind, kann man einiges in Erfahrung bringen. Suchmaschine füttern, beispielsweise. Oder halt hier nachfragen, hat doch geklappt.
Petraam 26.01.2023 | 17:54
Zitat von Peter anzeigenausblenden
Hallo leider bekommt man keine Mitteilung der Änderung von der Rentenversicherung. Wie sieht es aus mit der Hinzuverdienstgrenze ab 1.1.23 bei voller Erwerbsminderungsrente auf Zeit. Danke
17.820 Euro dürfen es seit Jänner sein. Es wurde doch öffentlich gemacht, jeder einen Extrabescheid wäre dann doch zuviel des Guten.
Naja einen Änderungsbescheid sollte schon geben. Ich bin gehörlos und erfahre auch vieles nicht sofort ...
Auch wenn die Sinne nur auf das Lesen beschränkt sind, kann man einiges in Erfahrung bringen. Suchmaschine füttern, beispielsweise. Oder halt hier nachfragen, hat doch geklappt.
Ja okay jedoch ist einen Bescheid immer ein Beweis? Heist es jeder der Erwerbsminderungsrente bekommt darf 17820 verdienen ohne abzug ? Das ist aber 11000 euro mehr, sehr viel Trotzdem danke Peter
Melliam 26.01.2023 | 18:10
Das sind circa 23 € die Stunde bei knappen 15 Stunden die Woche. Für manche ist es viel, für manche ist es wenig. Und Hinzuverdienst ist nicht nur Arbeitslohn, es können auch gewerbliche Vermietungseinkünfte sein, oder Einkünfte aus Fotovoltaik-Anlagen oder andere selbstständige Tätigkeit.
KSCam 26.01.2023 | 18:20
Meint wirklich jemand im Ernst dass die DRV jedem EM Rentner jetzt einen Brief schreiben muss und ihn darauf hinweisen muss, dass ab 01.01.2023 ein höherer Verdienst erlaubt ist? Müssen wir dann auch jeden Altersrentner anschreiben dass er neben einer Altersrente jetzt unbegrenzt verdienen darf? Leute das kann doch nicht euer Ernst sein. Hat jeder Führerscheinbesitzer damals Post bekommen als die Promillegrenzen eingeführt wurden? Oder muss die Post jeden anschreiben wenn das Briefporto erhöht wird. Also über manche Ansprüche kann ich nur verständnislos den Kopf schütteln.
Petraam 27.01.2023 | 10:44
Meint wirklich jemand im Ernst dass die DRV jedem EM Rentner jetzt einen Brief schreiben muss und ihn darauf hinweisen muss, dass ab 01.01.2023 ein höherer Verdienst erlaubt ist? Müssen wir dann auch jeden Altersrentner anschreiben dass er neben einer Altersrente jetzt unbegrenzt verdienen darf? Leute das kann doch nicht euer Ernst sein. Hat jeder Führerscheinbesitzer damals Post bekommen als die Promillegrenzen eingeführt wurden? Oder muss die Post jeden anschreiben wenn das Briefporto erhöht wird. Also über manche Ansprüche kann ich nur verständnislos den Kopf schütteln.
Als Gehörlose(r) hört man eben im warsten Sinne des Wortes nichts, was sich so rumspricht oder was in den Nachrichten nur intoniert wird. Von daher verständliches Handicap. Aber es wird alles auch in Schriftform zugänglich gemacht. Nun weiß die FSin ja wie es ist.
Danke und wir haben auch oft zweifel ob wir es richtig verstanden haben, besser man fragt 10x zuviel als macht man dumme Fehler und muss am ende nachzahlen :)
Petraam 30.01.2023 | 15:40
Danke habe aber volle Erwerbsminderung auf Zeit, denke bis 3 Stunden stimmt auch nicht...
....am 30.01.2023 | 15:59
Hallo Petra, wie schon zuvor geschrieben, sind nicht bei allen Gesetzesänderungen zwingend neue Bescheide an die betreffenden Rentner zu versenden. Diese Änderungen werden in allen Medien, z.B. auch Zeitungen verbreitet. Es steht jedem Versicherten frei, sich direkt an seinen zuständigen Rentenversicherungsträger zu wenden und eine entsprechende schriftliche Bestätigung anzufordern. Bei der Änderung der Hinzuverdienstgrenze für volle Erwerbsminderungsrenten (gilt für befristete und unbefristete Renten) ist vor allem der zeitliche Aspekte zu betrachten. Die volle Erwerbsminderungsrente wird geleistet, da nur noch ein tägliches Leistungsvermögen von unter 3 Stunden vorliegt. Sollte dies überschritten werden, kann das natürlich zu einem Wegfall des Rentenanspruches führen. Wird der Hinzuverdienst im zeitlichen Rahmen erzielt, ist dies kein Hinderungsgrund für die Rentenzahlung. Auf jeden Fall werden die erhöhten Hinzuverdienste zu einer deutlichen Nachprüfung der Rentenversicherungsträger, ob überhaupt noch eine volle Erwerbsminderung vorliegt, führen.
Danke habe aber volle Erwerbsminderung auf Zeit, denke bis 3 Stunden stimmt auch nicht...
Doch das stimmt, unter 3 Stunden bei voller Erwerbsminderungsrente, ob befristet oder unbefristet. Erwerbsminderungsrente: Nicht zu lange arbeiten Bei der Erwerbsminderungsrente spielt die tägliche Stundenzahl eine wichtige Rolle. Eine Rente wegen voller Erwerbsminderung kann nur bekommen, wer täglich nur noch weniger als drei Stunden arbeiten kann. Wenn Sie Erwerbsminderungsrente bekommen und eine Beschäftigung aufnehmen wollen, sollten Sie sich vorher bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen. https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/lesen/hinzuverdienstgrenze-…
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