Hallo Gerdi,
haben Sie mindestens 15 Jahre Versicherungzeit erfüllt und nach vollendetem 40. Lebensjahr mehr als zehn Jahre Pflichtbeiträge eingezahlt, besteht Anspruch auf die Altersrente für Frauen, jedoch nur noch für die Geburtsjahrgänge bis 1951.
Bei Ihrem Geburtstag 20.1.1950 haben Sie, bei Erfüllung dieser Voraussetzungen, Anspruch auf eine abschlagsfreien Rentenzahlung ab 1.2.2015 - Folgemonat nach Vollendung des 65 Lebensjahre - .
Vorzeitig kann diese Rente ab dem 60. Lebnsjahr in Anspruch genommen werden. Jeder Monat des vorgezogenen Rentenbeginns kosten Sie 0,3 Prozent Abschlag.
Erfüllen Sie die Voraussetzungen dieser Rente erst zum 31.1.2013, können Sie ab dem 1.2.2013 die Altersrente für die Frauen beziehen, mit einem mtl. Abschlag von 7,2 Prozent.