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Experten-Antwort

Ab wann wird EM-Rente gezahlt?

von helli04.11.2011 | 20:14
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5 Antworten

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Guten Abend, mich würde interessieren, ab wann eine EM-Rente (auch teilweise) gezahlt wird. Bei mir läuft ein Antrag auf Teilhabe, welche evtl. zur EM-Rente umgewandelt wird. Ich bin seit 8 Monaten AU und war vor kurzem auf med. Reha. Wenn also die GEnehmigung zur EM-Rente z.B. im Jan. erfolgt und für 2 Jahre bewilligt wird, ab wann zählt dann die 2-Jahres-Frist? DAnke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ich denke, Ihre Frage wurde von Jonas zum Großteil bereits beantwortet.

Ab welchem Zeitpunkt Ihnen eine Rente gezahlt wird, hängt zum einem vom Eintritt der Erwerbsminderung ab. Zum anderen ist maßgebend, ob die Rente befristet geleistet wird. Befristete Renten beginnen nicht vor dem Beginn des 7. Kalendermonats nach Eintritt der Erwerbsminderung.

Bsp.:

Eintritt der Erwerbsminderung März 2011

Rentenbeginn Oktober 2011

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4 Antworten

Dasgehtgarnichtam 04.11.2011 | 21:11
Seit wann posten hier schon Mitarbeiter der Jobvermittlung???
Jobvermittleram 04.11.2011 | 20:34
Warten Sie doch erst einmal ab, wie sich Ihre Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben entwickelt. Womöglich brauchen Sie dann gar keine Rente mehr! Meine Kollegen und ich sind Ihnen gerne bei der Vermittlung eines passenden Arbeitsplatzes behilflich! MfG
Jonasam 04.11.2011 | 21:29
Wenn Ihnen eine Rente bewilligt wird, beginnt die "Frist" von 2 Jahren ab Rentenbeginn. Bsp: 1.) Rente ab September 2011 2.) Rente ab Januar 2012 Lösung 1.) Rente von September 11 - August 13 2.) Rente von Januar 12 - Dezember 13 Sofern Ihnen eine Rente bewilligt wird, muss dies nicht für 2 Jahre geschehen. Eine Befristung erfolt in der Regel zwischen 1 - 3 Jahren (Einzelfallprüfung). Zudem könnte eine Rente auch auf Dauer gewährt werden, also ohne Befristung. Wie oben bereits erwähnt, sollten Sie aber erst abwarten, ob der Reha-Antrag überhaupt umgedeutet wird. Eine Mitteilung wird Ihnen aber nur übersandt, wenn der Antrag umgedeutet wird. Ich empfehle Ihnen hierzu eine telefonsiche oder schriftliche Rückrage beim RV-Träger. Evtl. ist bei Ihnen ja auch tatsächlich eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (z. B. Umschulung) angezeigt. In diesem Fall erhalten Sie auch eine Mitteilung vom RV-Träger. Sofern der Antrag nicht umgedeutet wird, steht es Ihnen natürlich frei, einen Rentenantrag zu stellen. Die Aussichten auf eine Bewilligung sind dann natürlich nicht sehr groß, weil die medizinischen Voraussetzungen gerade geprüft wurden. Sofern Sie sich trotzdem für erwerbsgemindert halten, könnten Sie dann bei einer Ablehnung ins Widerspruchsverfahren gehen. MfG Jonas
Jobvermittleram 05.11.2011 | 14:11
Ich verstehe Ihre Frage nicht. Sie posten doch auch hier!
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