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Experten-Antwort

Abänderungsverfahren gem § 51 Anforderung einer Rentenauskunft

von Norbert Lipphard28.07.2015 | 19:49
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3 Antworten

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Gutten Tag, ich möchte klären lassen ob ein Abänderungsverfahren gem §51 für mich zu einem höheren Wertausgleich in der Ehezeit 1985 bis 1996 erworbenen beiderseitigen Versorgungsansprüche führt. Daher bitte ich um eine aktuelle Rentenauskunft gem § 5. Das Familiengericht informierte mich das dies bei der DRV gestellt werden muss. Die DRV wiederum verweist mich ans FG. Wie soll ich weiter verfahren. MfG Norbert Lipphard

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Es ist durchaus möglich, dass rechtskräftige Entscheidungen über den Versorgungsausgleich abgeändert werden können, wenn wegen den vielfachen Änderungen in den Rechtsvorschriften der Versorgungssysteme, die Gutschrift, die der ausgleichsberechtigte Ehegatte bei der Ehescheidung erhalten hat, später nicht mehr dem Halbteilungsgrundsatz entspricht.

Der konkrete Abänderungsantrag ist beim Familiengericht zu stellen. Vorab ist es jedoch empfehlenswert, sich beim Rentenversicherungsträger Auskünfte erteilen zu lassen, ob ein Abänderungsverfahren auch erfolgversprechend ist.

Hierbei sind die geschiedenen Ehegatten verpflichtet, einander die Auskünfte zu erteilen, die zur Wahrnehmung ihrer Rechte im Zusammenhang mit einem Abänderungsverfahren erforderlich sind.

Weil das Abänderungsverfahren mit Gerichtskosten verbunden ist, ist es ggfs. sinnvoll, im Vorfeld die Hilfe von Fachanwälten oder Rentenberatern zu prüfen.

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2 Antworten

W*lfgangam 28.07.2015 | 20:25
Hallo Norbert Lippert, da scheint es ein Kommunikationsproblem zu geben. Das Amtsgericht ist zunächst nicht zuständig - nur wenn Sie einen Abänderungsantrag direkt stellen wollen. Da Sie aber _nur_ wissen wollen, wie sich Ihre Anwartschaften bei der DRV im Ehezeitraum geändert haben könnten, geht die Anfrage richtigerweise zuerst an die DRV "Ich beabsichtige den Versorgungsausgleich (VAG) ggf. abändern zu lassen. Teilen Sie mir bitte mit, wie sich der VAG heute für mich auswirken würde, Mfg. Nobbi." - dann erhalten Sie auch eine Berechnung unter Berücksichtigung aktuellen Rentenrechts. ABER, berücksichtigen Sie auch, dass Änderungen in der DRV nicht alles sind, da auch andere Altersversorgungen neu aufgewickelt werden – Männer mit Betriebsrentenansprüchen können dabei ganz schön auf den Bauch fallen ...nur weil Sie sich anteilig die 'Mütterrente' holen wollen ;-) Mehr finden Sie über die Forensuche 'versorgungsausgleich neu rechnen'. Gruß w.
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