Hallo LeiFrax,
bis zu drei Jahre Ihrer Ausbildungszeit werden bei der Rentenberechnung höher bewertet. Das heißt, dass diese Zeit mit bis zu 75 Prozent des Durchschnittsentgelts aller Versicherten in diesem Zeitraum in Ihre Rentenberechnung einfließt. Im Ergebnis kann dies für Sie eine höhere Rente bedeuten. Wenn Sie eine Berufsausbildung absolviert haben, ist diese Höherbewertung nicht auf die Zeit bis zu Ihrem 25. Geburtstag begrenzt.
Diese Zeiten sind für insgesamt höchstens drei Jahre (36 Kalendermonate) zu bewerten. Eine über die drei Jahre hinausgehende Bewertung ist nicht vorgesehen.