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Experten-Antwort

Abfindung in die Rentenkasse einzahlen

von Sabine S.30.10.2026 | 10:07
34 Ansichten
2 Antworten

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Wenn mein Arbeitgeber die Häfte meiner Abfindung direkt in die Rentenkasse einzahlt und ich die andere Hälfte, wie funktioniert dies konkret? Lasse ich mir die 2. Hälfte mit dem letzten Gehalt auszahlen und überweise dann an die Rentenkasse? Also 2 Teilbeträge ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sabine S.,

wenn Sie die Abfindung des Arbeitgebers nutzen möchten, um die Rentenminderung auszugleichen, benötigt der Rentenversicherungsträger zwingend vorab das Formular V0210. Danach erhalten Sie - wenn noch nicht geschehen - die besondere Rentenauskunft mit der Höhe der maximalen Ausgleichssumme. An diese hält sich die Rentenversicherung für 3 Monate gebunden. Grundsätzlich sind 2 Teilzahlungen pro Jahr möglich, wichtig ist, dass im Verwendungszweck der Überweisung Ihre Rentenversicherungsnummer angegeben ist.

Damit der gewünschte Ausgleich zum Rentenbeginn wirksam wird, muss die Zahlung vor Rentenbeginn eingegangen sein.

Wie Sie sich mit dem Arbeitgeber einigen, wer welche Teilzahlungen leistet, bleibt Ihnen überlassen.

Wir verweisen an dieser Stelle noch auf den Steuerberater wegen möglicher steuerrechtlicher Konsequenzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Anoymam 30.10.2026 | 10:25
Hallo Sabine, wer und wie gesplittet der Betrag gezahlt wird, ist der Rentenversicherung egal. Sie müssen nur sich beeilen, wenn sie den Betrag dieses Jahr noch zahlen wollen, weil sie erst einen Antrag hierfür stellen müssen. Das Formular nennt sich V0210. Hier können Sie ihn online stellen. Geht schneller, da man sich den Postweg spart. Schreiben sie irgendwo in den Bemerkungen rein, dass es eilt, wenn es dieses Jahr gezahlt werden muss. https://www.eservice-drv.de/eantrag/hinweis-ohne-karte-direkt.se… Wenn Sie fachliche Hilfe beim Ausfüllen brauchen die 0800 1000 480 0 anrufen. Freundliche Grüße
Deutsche Rentenversicherung
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