Hallo Sabine S.,
wenn Sie die Abfindung des Arbeitgebers nutzen möchten, um die Rentenminderung auszugleichen, benötigt der Rentenversicherungsträger zwingend vorab das Formular V0210. Danach erhalten Sie - wenn noch nicht geschehen - die besondere Rentenauskunft mit der Höhe der maximalen Ausgleichssumme. An diese hält sich die Rentenversicherung für 3 Monate gebunden. Grundsätzlich sind 2 Teilzahlungen pro Jahr möglich, wichtig ist, dass im Verwendungszweck der Überweisung Ihre Rentenversicherungsnummer angegeben ist.
Damit der gewünschte Ausgleich zum Rentenbeginn wirksam wird, muss die Zahlung vor Rentenbeginn eingegangen sein.
Wie Sie sich mit dem Arbeitgeber einigen, wer welche Teilzahlungen leistet, bleibt Ihnen überlassen.
Wir verweisen an dieser Stelle noch auf den Steuerberater wegen möglicher steuerrechtlicher Konsequenzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung