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Experten-Antwort

Abfindung nach Altersteilzeit: Auswirkung auf Witwenrente

von DoGra31.07.2025 | 11:36
303 Ansichten
2 Antworten
Nachdem ich nach Altersteilzeit zum 1.5. in die Regelrente gekommen bin , wird mir nun die im ATZ-Vertrag vereinbarte Abfindung ausbezahlt. Wie wird diese bei der Witwenrente angerechnet? Wenn sie so wie jedes andere Einkommen berücksichtigt wird, würde ich ein Jahr lang gar keine Witwenrente bekommen, kann das sein? Meine Altersrente ist nicht üppig übersteigt aber den Freibetrag von 1074,-.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 31.07.2025 | 11:52

Guten Tag, DoGra,

 

Abfindungen aus Anlass der Beendigung eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses sind als Abfindungen für den Verlust des Arbeitsplatzes im Sinne der Rechtsprechung des BSG vom 21.02.1990 (AZ: 12 RK 20/88) anzusehen und gehören damit nicht zum Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung. Damit wären sie auch nicht auf Hinterbliebenenrenten anrechenbar.

 

Sie sollten zur Absicherung Ihrer individuellen Situation Ihrem Rententräger (der die Witwenrente zahlt) eine Information über den Erhalt der Abfindung zukommen lassen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

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