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Experten-Antwort

Abfindung und Witwenrente

von Frau H.10.01.2017 | 15:09
1629 Ansichten
3 Antworten

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Hallo , ich habe mal eine Frage :, Ich beziehe Witwenrente , jetzt wurde mir Betriebsbedingt gekündigt mit einer 7 monatigen Kündigungsfrist , ich bekomme eine Abfindung , halte die Kündigungsfrist ein , jetzt möchte ich gerne wissen , wird die Abfindung an die Witwenrente angerechnet ? vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frau H.,

dem Beitrag von „zelda“ kann ich zustimmen.

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2 Antworten

Kunoam 10.01.2017 | 17:50
Ja
zeldaam 10.01.2017 | 19:33
Sehr geehrte Frau H. , wenn die Kündigungsfrist eingehalten wird, wird die Abfindung nicht als Einkommen auf die Witwenrente angerechnet. Ich zitiere mal die Gemeinsamen Rechtlichen Anweisungen der RV-Träger: " Hinweis: Ist das Beschäftigungsverhältnis unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist des Arbeitgebers beendet worden, ist die (gesamte) Entlassungsentschädigung/Abfindung nicht als Einkommen bei der Rente wegen Todes zu berücksichtigen. Auf die Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist kommt es auch an, wenn das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der Kündigungsfrist im gegenseitigen Einvernehmen oder durch Urteil beendet wurde. Wurde die ordentliche Kündigungsfrist eingehalten, zahlt die Agentur für Arbeit das Arbeitslosengeld ohne Ruhen nach § 158 Abs. 1 und 2 SGB III; in diesem Fall hat die Entlassungsentschädigung/Abfindung nur ‘soziale Anteile’, sodass sich kein vergleichbares Einkommen ergibt. ..... " Weiteres können Sie z.B. hier erlesen: http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB4_… MfG zelda
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