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Experten-Antwort

Abitur nachholen auf einem Weiterbildungskolleg trotz Grundsicherung aufgrund voller Erwerbsminderung

von Nina02.04.2024 | 19:57
321 Ansichten
14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, aufgrund psychischer Probleme bin ich aktuell voll erwerbsgemindert und beziehe daher seit einigen Jahren Grundsicherung (keine Erwerbsminderungsrente). Ich bin erst 34 Jahre alt und möchte natürlich irgendwann aus dieser Situation raus, wieder gesund und somit voll erwerbsfähig sein und nicht mehr vom Amt abhängig sein. Wann dies so weit sein wird, kann ich aber noch nicht sagen. Dennoch möchte ich mein Abitur nachholen, um damit für meine berufliche Zukunft eine vernünftige Basis und Möglichkeiten zu schaffen. Daher würde ich dieses gerne in der Zeit machen, in der ich Grundsicherung erhalte um mir somit den psychischen Druck rauszunehmen, einfach weil ich weiß dass ich dann auch mal eine kurze Pause machen könnte, wenn ich wieder in einer starken Tiefphase bin. Ist es möglich und erlaubt während des Bezuges von Grundsicherung aufgrund einer vollen Erwerbsminderung das Abitur in einer weiterbildenden Schule, in meinem Fall ein Kolleg (also eine Vollzeitschule von morgens bis Mittags, insgesamte Dauer von drei Jahren) zu machen? Da ich dazu nirgends Informationen gefunden habe, wende ich mich an dieses Expertenforum und hoffe von Ihnen Hilfe in dieser Frage zu bekommen. Ich habe bei meiner Recherche zu dieser Thematik eine sehr ähnliche Frage gefunden, die hier in diesem Forum gestellt wurde, https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/erwerbminderungsrente… allerdings unterscheidet sich der Fall des Fragestellers in dem Aspekt, dass er volle Erwerbsminderungsrente bekommt. Die folgende Expertenantwort lautete wie folgt. Ich zitiere; "Wie bereits ausgeführt wurde, gibt es kein rentenrechtliches Verbot, während des Bezugs einer Rente wegen Erwerbsminderung das Abitur nachzumachen." Da ich aber Grundsicherung erhalte und keine Rente, weil ich bisher weder eine Ausbildung gemacht habe noch beruflich tätig war, weiß ich nicht, ob es für mich ebenfalls erlaubt ist oder nicht. Im entsprechenden Gesetzestext dazu aus dem Sozialgesetzbuch wird sich zwar immer nur auf eine Erwerbstätigkeit bezogen (unter drei Stunden am Tag) und ein Schulbesuch ist ja keine Erwerbstätigkeit, aber ich wollte hier nachfragen um Gewissheit zu bekommen. Daher hoffe ich sehr auf eine Expertenantwort und bedanke mich schonmal im Vorfeld für die Zeit, die Sie sich für mein Anliegen nehmen. Ganz liebe Grüße, Nina.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Nina, 

wie schon bei der einen oder anderen Antwort zu Ihrer Anfrage bemerkt, ist die gesetzliche Rentenversicherung nicht Ihr Ansprechpartner. Die gesetzliche Rentenversicherung prüft lediglich im Auftrag des Grundsicherungsamtes das Vorliegen einer dauerhaften Erwerbsminderung.  Ob der Erwerb von schulischen oder beruflichen Qualifikationen Auswirkungen auf den Anspruch auf Grundsicherungsleistungen hat, können wir nicht beurteilen.

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13 Antworten

Berndam 02.04.2024 | 20:29
Die Rentenversicherung kann ihre Frage mangels Zuständigkeit nicht beantworten. Wenden Sie sich an das Sozialamt oder an ein elo forum oder an einen Sozialverband. Da Sie Grundsicherung seit Jahren bekommen und eine Voraussetzung dazu ist, unbefristet voll erwerbsgemindert zu sein, erachten Ihre Ärzte Ihr Vorhaben als zielführend?
Eigentlich...am 02.04.2024 | 21:01
... mit so ein bisschen Logik sollte man doch die Stelle dazu befragen, welche die GruSi zahlt. Zwar ist die Einschätzung der DRV bindend, aber das Sozialamt könnte eine Neufeststellung durch die DRV beantragen, wer einige Stunden die Schulbank drücken kann, kann womöglich auch dieselbe Zeit in einer Pförtnerloge sitzen. Dümmstenfalls ist die Erwerbsminderung weg!
KSCam 02.04.2024 | 21:48
Niemand wird Ihnen verbieten etwas zu lernen und einen Schulabschluss zu machen. Aber das ist kein Thema für die DRV. Die ist erst im Boot wenn Sie nach dem Schulabschluss einige Jahre (mehr als 3) gearbeitet haben und als erwerbsfähiger Mensch Beiträge gezahlt haben und dann irgendwann erneut erwerbsgemindert werden. Ob Sie als derzeit auf Dauer voll Erwerbsgeminderte (sonst gäbe es keine Grundsicherung) eine Chance haben wieder erwerbsfähig zu werden, kann Ihnen hier im Forum niemand beantworten.
Ninaam 03.04.2024 | 11:00
Zitat von Bernd anzeigenausblenden
Denken Sie dass ich mich im Vorfeld nicht bereits an anderen Stellen informiert habe? Natürlich habe ich das. Dies geht auch eigentlich aus meinem Ausgangspost hervor. Und daher war es mein, momentan, letzter Strohhalm hier nachzufragen. Fragen wird ja wohl erlaubt sein.
Ninaam 03.04.2024 | 11:09
Zitat von Eigentlich... anzeigenausblenden
Ich frage hier nicht ohne Grund. Warum direkt so herablassend? Denken Sie ich habe mich nicht im Vorfeld informiert? Die Sachbearbeiter sind bei vielen Anliegen oft selbst total überfragt oder geben einfach eine Antwort zu einer Sachlage die sehr oft nicht stimmt. In meiner Frage habe ich eine andere Frage verlinkt wo es genau um dieses Thema geht wie hier bei mir, nur mit dem Unterschied dass der Fragesteller Erwerbsminderungsrente erhält. Die Antwort eines Experten habe ich dazu zitiert. Es war laut dieser absolut ok und es war keine Rede davon dass dies zu einer eventuellen Neufeststellung führt.
Ninaam 03.04.2024 | 11:14
Zitat von KSC anzeigenausblenden
Ja, ich habe auch lange gezögert die Frage hier zu stellen, eben da es bei mir keine Rente ist sondern Grundsicherung. Aber ich wusste mir keinen Rat mehr. Heißt ja nicht dass die Experten hier es nicht vielleicht doch wissen. Den Fragesteller den ich in meiner Frage verlinkt, bzw. seine Frage verlinkt habe, war auch voll erwerbsgemindert. Einziger Unterschied war nur, er bekommt Erwerbsminderungsrente und ich Grundsicherung. Ich habe hier auch überhaupt nicht nach der Einschätzung anderer gefragt bezüglich meiner Chance wieder erwerbsfähig zu werden.😅
Ninaam 03.04.2024 | 12:31
Nein bin ich nicht, da meine Frage eben nicht geklärt ist. Ich habe auch nie auch nur annähernd behauptet dass mir jemand dies verboten hätte. Ich verstehe die Reaktionen hier nicht? Ich habe doch nur nachgefragt um sicher zu gehen. Ich hoffe immer noch auf eine Expertenantwort.
KSCam 03.04.2024 | 13:37
Der Experte kann und wird Ihnen nur schreiben, dass er kein Gesetz kennt, das es der lieben Nina verbieten würde das Abitur zu machen. Darüber hinaus wird er noch schreiben, dass dies aber nichts mit den Aufgaben der DRV zu tun hat und Ihnen das Forum nicht weiterhelfen kann. Melden Sie sich an einer Schule an und starten mit lernen und wenn Sie das Notwendige gelernt haben, schreiben SieIhre Abiprüfungen…
Oh Mannam 03.04.2024 | 20:41
Sie scheinen es nicht verstehen zu wollen. Experten antworten hier zum Rentenrecht und da gehört Grundsicherung eben nicht dazu. Nach Ihrer Auffassung könnten Sie hier auch nach Backrezepten fragen, weil es ja sein könnte, dass Ihnen jemand hier im Forum dazu antworten könnte.🤦‍♂️
Ninaam 03.04.2024 | 21:53
Ihre herablassende Art können Sie sich sparen, das ist mir zu blöd. Ihr Beispiel ist ziemlich weit hergeholt und das wissen Sie auch. Es ist echt schrecklich wie Menschen die hier eine vernünftige Frage stellen, teils angemacht werden. Ich war und bin einfach wegen dieser Sache verzweifelt und versuche mich auch an andere Stellen zu wenden die mir vielleicht besser helfen können.
Oh Mannam 04.04.2024 | 09:43
Zitat von Nina anzeigenausblenden
So „vernünftig“ ist eine Frage zur Leistung des Grundsicherungsamtes bei der Rentenversicherung eben nicht. Für entsprechende Antworten ist das Grundsicherungsamt zuständig. Sie kommen doch auch nicht auf die Idee Fragen zu Ihrer Rente dem Grunsicherungsamt zu stellen. Denken Sie mal darüber nach. Hier werden leider oft Fragen gestellt, die einfach kein Thema der Rentenversicherung sind, weil man sich in der Anonymität nicht persönlich blamieren kann.
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