Hallo,
aufgrund psychischer Probleme bin ich aktuell voll erwerbsgemindert und beziehe daher seit einigen Jahren Grundsicherung (keine Erwerbsminderungsrente).
Ich bin erst 34 Jahre alt und möchte natürlich irgendwann aus dieser Situation raus, wieder gesund und somit voll erwerbsfähig sein und nicht mehr vom Amt abhängig sein. Wann dies so weit sein wird, kann ich aber noch nicht sagen.
Dennoch möchte ich mein Abitur nachholen, um damit für meine berufliche Zukunft eine vernünftige Basis und Möglichkeiten zu schaffen. Daher würde ich dieses gerne in der Zeit machen, in der ich Grundsicherung erhalte um mir somit den psychischen Druck rauszunehmen, einfach weil ich weiß dass ich dann auch mal eine kurze Pause machen könnte, wenn ich wieder in einer starken Tiefphase bin.
Ist es möglich und erlaubt während des Bezuges von Grundsicherung aufgrund einer vollen Erwerbsminderung das Abitur in einer weiterbildenden Schule, in meinem Fall ein Kolleg (also eine Vollzeitschule von morgens bis Mittags, insgesamte Dauer von drei Jahren) zu machen?
Da ich dazu nirgends Informationen gefunden habe, wende ich mich an dieses Expertenforum und hoffe von Ihnen Hilfe in dieser Frage zu bekommen.
Ich habe bei meiner Recherche zu dieser Thematik eine sehr ähnliche Frage gefunden, die hier in diesem Forum gestellt wurde,
https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/erwerbminderungsrente…
allerdings unterscheidet sich der Fall des Fragestellers in dem Aspekt, dass er volle Erwerbsminderungsrente bekommt.
Die folgende Expertenantwort lautete wie folgt. Ich zitiere; "Wie bereits ausgeführt wurde, gibt es kein rentenrechtliches Verbot, während des Bezugs einer Rente wegen Erwerbsminderung das Abitur nachzumachen."
Da ich aber Grundsicherung erhalte und keine Rente, weil ich bisher weder eine Ausbildung gemacht habe noch beruflich tätig war, weiß ich nicht, ob es für mich ebenfalls erlaubt ist oder nicht. Im entsprechenden Gesetzestext dazu aus dem Sozialgesetzbuch wird sich zwar immer nur auf eine Erwerbstätigkeit bezogen (unter drei Stunden am Tag) und ein Schulbesuch ist ja keine Erwerbstätigkeit, aber ich wollte hier nachfragen um Gewissheit zu bekommen.
Daher hoffe ich sehr auf eine Expertenantwort und bedanke mich schonmal im Vorfeld für die Zeit, die Sie sich für mein Anliegen nehmen.
Ganz liebe Grüße,
Nina.