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Experten-Antwort

Ablauf EM Schutz

von Hausfrau06.01.2022 | 10:44
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich bin Hausfrau und habe noch nie Beiträge in die Rentenkasse gezahlt. Habe drei Kinder: Kind 1 geb. am 27.05.2004 Kind 2 geb. am 23.12.2007 Kind 3 geb. am 08.04.2010 In der letzten Renteninformation wurde die Erwerbsminderungsrente ausgewiesen. Allerdings wurde mir jetzt mitgeteilt das dieser Schutz bald ausläuft weil ich nicht arbeiten gehe. Frage: Könnten Sie mir den genauen Zeitpunkt mitteilen bis wann ich noch diesen Schutz im Falle einer Erwerbsminderung habe?? Danke Grüße, Hausfrau

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hausfrau,

um eine Rente wegen Erwerbsminderung zu erhalten, müssen Sie die medizinischen Voraussetzungen also teilweise oder voll erwerbsgemindert sein sowie die sog. allgemeine Wartezeit (60 Kaledermonate) erfüllen. Eine weitere Voraussetzung ist die das Sie in den letzen 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung 3 Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit zurückgelegt haben müssen. (§43 Abs.1, Abs.2 SGB VI).

Der Zeitraum von 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung verlängert sich u.a. um Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung (§ 43 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 SGB VI).

Die Kinderberücksichtigungszeiten werden bis maximal zum 10. Lebensjahr des Kindes bzw. der Kinder gewährt. Ich gehe davon aus, dass Sie Ihre Kinder bis zu diesem Zeitpunkt erzogen haben und Ihnen somit die Kinderberücksichtigunszeiten bis zum 07.04.2020 gewährt wurden. Nach dem 07.04.2020 liegen demnach keine weiteren rentenrechtlichen Zeiten vor und es ist eine Lücke entstanden. Insofern kann man sagen, dass die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen noch für maximal 2 weitere Jahre erfüllt sind, also bis maximal dem 07.04.2022.

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4 Antworten

Hausfrauam 07.01.2022 | 16:05
Vielen Dank! Dann wäre im Mai beispielsweise kein Schutz mehr da. Wenn ich im Juni einen Mini-Job beginne. Besteht dann ab Juni direkt wieder der Schutz? Oder dann erst nach drei Jahren Mini-Job? Grüße, Hausfrau
DRVam 07.01.2022 | 18:00
Ist der EM-Schutz einmal weg, müssen Sie erst wieder 3 Jahre Pflichtbeiträge (auch versicherungspflichtiger Minijob) einzahlen um den Erwerbsminderungsschutz wieder aufleben zu lassen.
Tommyam 08.01.2022 | 22:56
Nie eingezahlt, aber schauen, wie man den Rest des Lebens ohne weiteres arbeiten bezahlt bekommt, nicht schön...
Schadeam 08.01.2022 | 23:20
Ich würde den Minijob halt schon vorher suchen, im April beispielsweise....und nicht erst im Juni, denn dann haben Sie den Schutz erst wieder wenn Sie im Mai 25 erwerbsgemindert werden.
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