Hallo JR,
die medizinischen Voraussetzungen für eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung sind erfüllt, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung noch mindestens drei Stunden täglich, aber weniger als sechs Stunden täglich arbeiten können, und zwar nicht nur in Ihrer, sondern in allen Tätigkeiten. Ihre Rentenversicherung prüft das anhand der vorliegenden ärztlichen Unterlagen.
Der zuständige Rentenversicherungsträger hat offensichtlich festgestellt, dass Sie noch mindestens sechs Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes arbeiten können. Wenn Sie mit der getroffenen Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie gegen den Ablehnungsbescheid innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erheben.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung