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Ablehnungswiderspruch

von Wasi03.01.2008 | 21:20
1194 Ansichten
5 Antworten

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Hallo Forum, wie lange kann ein Ablehnungs-bzw.Widerspruchsverfahren wg. E-Rente max.dauern? Gleichzeitig läuft ein Reha-Antrag. Wer meldet sich zuerst, oder hat der verloren, der sich zuerst rührt?? Wie lange Wartezeit ist zumutbar bzw.wie lange kann das dauern?? Länger als ich jetzt seit 5 Monaten??????

Antworten der Moderation

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo,

die Dauer eines Widerspruchsverfahrens ist sehr individuell und kann von hier aus ohne nähere Kenntnis des Sachverhaltes nicht angegeben werden. Es ist durchaus möglich, dass zunächst eine Maßnahme zur Rehabilitation durchgeführt wird, um danach zu entscheiden, ob eine Rente gewährt werden kann. Im Rentenrecht gilt der Grundsatz, dass eine Rehabilitationsmaßnahme vorrangig vor einer Rentengewährung erfolgen muss, sofern eine Erfolgsaussicht (Besserung des Gesundheitszustandes) besteht.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo,

sofern Sie der Aufforderung zur Antragsstellung nachgekommen sind, sollte eine Entscheidung über die Maßnahme innerhalb eines Monats fallen. Genaue Auskünfte darüber, wieso eine Antragsbearbeitung sich in die Länge zieht, kann Ihnen nur der zuständige Träger geben. Bitte wenden Sie sich daher an die Sachbearbeitung Ihres Trägers.

3 Antworten

KSCam 03.01.2008 | 21:37
die Dauer des Verfahrens läßt sich schwer von außen abschätzen - da ist nichts unmöglich. Wenn ich das recht sehe laufen derzeit 2 Anträge von Ihnen: Zum einen kämpfen Sie im Widerspruch um die Rente, wahrscheinlich weil Sie nicht mehr arbeiten können(?) zum anderen wollen Sie eine Reha (Sie schreiben nicht ob medizinisch oder beruflich?), damit bekunden Sie, dass Sie sich vielleicht doch in der Lage sehen wieder was zu arbeiten? Was streben Sie an? Wie haben Sie Ihre jeweiligen Anträge begründet? Weiß der RV Träger, was Sie wirklich wollen? Möglicherweise widersprechen Sie sich sogar in Ihren Anträgen? Aber letztlich kann das kein Forumsteilnehmer genau wissen.
Wasiam 04.01.2008 | 11:38
ZUm Rehaantrag wurde ich aufgefordert, es geht um eine mediz.Reha. Habe 100% GdB, bin arbeitslos und seit 1 Jahr krankgeschrieben. Werde jetzt 56 Jahre. Warum dauert das so lange?
Antoniusam 04.01.2008 | 13:56
Üben Sie sich in Geduld ! Ein Widerspruchsverfahren KANN durchaus mehrere Monate Zeit in Anspruch nehmen. Wenn der Widerspruch abgewiesen wird und Sie dagegen Klagen wollen, können Sie sich sogar auf ein paar Jahre einrichten. MfG
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