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von Suffi30.06.2022 | 07:54
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6 Antworten

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Bin seid 8monate arbeitslos kann ich mich beim Arbeitsamt abmelden,wer zahlt meine Rentenversicherung weiter wenn ich mich beim Arbeitsamt abmelden gehe zum 1.1.2023 in rente

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Suffi,

grundsätzlich könnten Sie nach der Abmeldung freiwillige Beiträge entrichten.

Bitte lassen Sie sich vorab bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers beraten. Nur anhand Ihrer persönlichen Daten/Ihres Versicherungskontos kann man Ihnen sagen, was für Sie am sinnvollsten ist.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Mondkindam 30.06.2022 | 08:39
Wenn Sie die Wartezeit für die Rente ab 01.01.2023 erfüllt haben ist es für Ihren Rentenanspruch egal ob Sie weiterhin beim Arbeitsamt gemeldet sind. Allerdings sollten Sie bedenken, dass Sie einen Anspruch auf das Arbeitslosengeld haben, dafür haben Sie ja auch Beiträge eingezahlt. Wenn Sie keine Arbeitslosengeld mehr beziehen müssen Sie sich auch selbst krankenversichern (falls keine Familienversicherung möglich ist) und in die Rentenversicherung werden auch keine Beiträge mehr eingezahlt, außer Sie selber zahlen freiwillige Beiträge.
DELA-DUS-DEam 30.06.2022 | 09:34
Spielen Sie bei vermeintlichen Arbeitgebern bei denen Sie sich vorstellen müssen einfach mit offenen Karten und teilen Ihnen mit das Sie zum 01.01.23 in Rente gehen ;-)
Suffiam 30.06.2022 | 08:45
Das Arbeitsamt verlangt von mir das ich noch eine Arbeit annehme sonnst streichen sie mir das ALG
KSCam 30.06.2022 | 09:49
Das können Sie dem Arbeitsamt doch nicht verübeln, dass die "Ihren Job" machen, oder?
Abschlägeam 30.06.2022 | 14:03
Hallo Suffi, zunächst bedeutet dies nur, dass Sie die Vermittlungsvorschläge/-Termine wahrnehmen müssen. Aber machen Sie das doch einfach. Vielleicht ergibt sich daraus ja noch ein netter Job, den Sie für ein paar Monate ausüben oder sogar noch weiter, dann neben dem Rentenbezug. Der Bezug von ALG bis zum Januar (sofern so lange noch Anspruch besteht) erhöht im Übrigen auch noch Ihre Rente, ohne dass Sie selbst dafür freiwillige Beiträge bezahlen müssen und Sie sind Kranken- und Pflegeversichert, was Sie sonst auch selbst bezahlen müssten (und zwar den VOLLEN Beitrag bei der KV, kein Arbeitsamt, kein Arbeitgeber beteiligt sich mit). Wenn Sie sich es allerdings finanziell leisten können, auf all diese 'Vorteile' zu verzichten, dann melden Sie sich einfach ab. Meckern Sie dann aber bitte nicht im Januar, warum Ihre Rente doch viel niedriger ist als Sie mal dachten. Ansonsten, ab und zu ein paar Termine wahrnehmen, und dort dann sagen 'ab Januar bin ich Rentner', schadet doch niemandem. Alles Gute!
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