Hallo Suffi,
grundsätzlich könnten Sie nach der Abmeldung freiwillige Beiträge entrichten.
Bitte lassen Sie sich vorab bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers beraten. Nur anhand Ihrer persönlichen Daten/Ihres Versicherungskontos kann man Ihnen sagen, was für Sie am sinnvollsten ist.