Hallo,
die Antworten von von Abschläge sind umfassend. Diesen ist nichts weiter hinzuzufügen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Sie sind 2025 dann 62 Jahre alt. Und dann können Sie ohne Abzüge in die Schwerbehindertenrente wechseln.
Sie sind 2025 dann 62 Jahre alt. Und dann können Sie ohne Abzüge in die Schwerbehindertenrente wechseln.
Ich weiß aber was die Fragestellerin meinte. Die wollte keine langatmige Antwort, sondern nur wissen, wann sie aus der Erwerbsminderungsrente zeitigdstens rauskann
Lassen Sie sich nicht verunsichern. Ihre Teilerwerbsminderungsrente wird dann das Doppelte sein, wenn sie mit 62 in die Schwerbehindertenrente wechseln. Noch mal Abschläge gibt es auf die schon enthaltenen Abschläge in der Erwerbsminderungsrente nicht oben drauf.
"Aber die Abschläge zur Erwerbsminderungsrente würden sich nicht gut ins Sozialrecht einfügen, wenn es keine Ausnahmen bei dieser Regelung gäbe. Und diese können für viele Versicherte ein Rettungsanker sein.
Christian Schultz vom SoVD Schleswig-Holstein
"Falls Sie 35 Jahre Wartezeit für die EM-Rente erfüllen, können Sie zurzeit noch mit 63 Ihre Rente ohne Abschläge beziehen. Auch 2024 wird das noch möglich sein. Dann erhöht sich die zu erfüllende Wartezeit allerdings auf 40 Jahre."
Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein"
Wenn ich 'von Abschlägen' richtig verstanden habe, ist das oben geschriebe nicht korrekt? Fand zur Bestätigung keine weitere Informationen.
Eigendlich sehr Schade - hatte mich bereits sehr gefreut!
Sie sind 2025 dann 62 Jahre alt. Und dann können Sie ohne Abzüge in die Schwerbehindertenrente wechseln.
Was die Liebe Melli gemeint hat wissen wir nun, aber so WE Ihre 1. Antwort da steht, ist es falsch und irreführend.
Könnte auch eine Frau einräumen auch wenn sie meint perfekt zu sein, gell Melli?
Ich bin erstens keine liebe Melli und zweitens kann hier jeder eine Melli sein, ob Frau oder Mann. Ich wurde jedenfalls erfolgreich vertrieben.Sie sind 2025 dann 62 Jahre alt. Und dann können Sie ohne Abzüge in die Schwerbehindertenrente wechseln.Was die Liebe Melli gemeint hat wissen wir nun, aber so WE Ihre 1. Antwort da steht, ist es falsch und irreführend. Könnte auch eine Frau einräumen auch wenn sie meint perfekt zu sein, gell Melli?
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