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Abschlag

von Franz-Josef05.02.2009 | 14:52
1457 Ansichten
18 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren vom Experten Team.Folgender Fall. Männlich,Jahrgang 1949,GdB 50% seit 1995.Wird in diesem Fall bei einer vollen EM-Rente ebenfalls der Abschlag von 10,8 % abgezogen oder bekommt man Abschlagsfreie Rente in diesem Fall erst mit der Altersrente ab 60? Vielen Dank.

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wenn die Erwerbsminderungsrente vor dem 60. Geburtstag beginnt, hätten Sie hier eine Minderung von 10,8 Prozent. Bei Umwandlung der Rente mit 60 in Altersrente für schwerbehinderte Menschen entfällt die Minderung.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Mein Beitrag bleibt bestehen: wenn die Erwerbsminderungsrente vor dem 60. Geburtstag beginnt, hätten Sie hier eine Minderung von 10,8 Prozent. Bei Umwandlung der Rente mit 60 in Altersrente für schwerbehinderte Menschen entfällt die Minderung.

Auf die Entgeltpunkte sowohl der Neuberechnung wie auch des Besitzschutzes wird mit 60 kein Abschlag mehr berechnet, da die Rente aufgrund des besonderen Vertrauensschutzes nun nicht mehr vorzeitig bezogen wird (§ 77 Abs. 3 S. 3 Nr. 1 SGB VI). Für jeden Monat, den Sie über das 60. Lebensjahr hinaus verzögert die Umwandlung der Rente beantragen, bleibt ein Teil des Abschlags erhalten.

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Stimmt. Das ist der einzige Sachverhalt. Natürlich betrifft dies schon eine geraume Anzahl von Rentnern.

15 Antworten

Ajaxam 05.02.2009 | 15:04
Abschläge auf EM-Renten gibt es in diesem Fall ohnehin nur zwischen 60 und 63 Lj. Auf jeden Fall mit 60 Altersrente für schwb. Menschen beantragen, weil die Abschläge, die auf der EM-Rente, die über das 60. Lj. hinausgeht, bleiben.
Monikaam 05.02.2009 | 15:18
Hallo Franz-Josef, die Deutsche Rentenversicherung hat auf ihrer homepage einen Rentenbeginnrechner, der sehr hilfreich ist bei der Lösung deiner Frage, eingerichtet. mfG
?-?am 05.02.2009 | 15:44
Darf es auch ein Expertinnen Rat sein?
Franz-Josefam 05.02.2009 | 15:42
Sorry,aber ich fragte nach EXPERTEN Rat.
KSCam 05.02.2009 | 17:14
Wenn Sie 35 Versicherungsjahre aufweisen, ist die AR für Schwerbehinderte mit 60 abschlagsfrei (und das ist die einzige Konstellation, bei der sich die Abschläge der EM Rente beim Übergang in die Altersrente vermindern, weil Sie vor dem 16.11.1950 geboren sind und am 16.11.2000 bereits schwerbehindert waren.) Somit müssen Sie zum 60. Geburtstag die "Umwandlung in die Altersrente" beantragen. Ich setze voraus, dass Ihre EM Rente Abschläge hat ;-)) (wenn Sie eine abschlagsfreie EU Rente beziehen würden, wäre die Anfrage relativ blöd....)
B´sonam 05.02.2009 | 17:22
HAAALLLOOOO, Franz-Josef wollte einen EXPERTEN-Rat... ;-)
KSCam 05.02.2009 | 17:24
sorry, da konnte ich mich wieder mal nicht bremsen. Nachdem ich aber Recht habe, wird er mir verzeihen - grins und dem Experten erleichtere ich vielleicht die Arbeit, Gruß an den lieben Kollegen, der heute Dienst im Forum hat.
Chrisam 05.02.2009 | 18:04
@ KSC Recht schon ;) Nur eine ganz kleine Verbesserung: vor dem 17.11.1950 geboren
Ajaxam 06.02.2009 | 09:59
Wichtig ist bei dem Experten der Hinweis "mit 60". Wenn Sie vor dem 60. Geb. EM-Rente haben, die über das 60 Lj. hinaus bewilligt ist und erst nach Ablauf dieser EM-Rente (z. B. mit 61 o. 62) Altersrente beantragen, haben Sie Abschläge!!! Ich meine es ja nur gut!
Franz-Josefam 06.02.2009 | 13:49
Danke erstmal für die Auskünfte. Mein Problem,ich weiß nicht ob bei meiner EM-Rente ein 10,8 % Abschlag erfolgt, da es aus dem Rentenbescheid für mich nicht ersichtlich ist. Kann es deshalb sein,daß im Falle das die Voraussetzungen für die Abschlagsfreie Altersrente ab 60 erfüllt sind auch die Em-Rente schon OHNE Abschlag bezahlt wird. Sorry,wenn ich dumm frage,aber für mich sind das Böhmische Dörfer.
honkam 06.02.2009 | 14:40
Dann jetzt einfach mal ne "dumme" Gegenfrage: Wann war denn der Rentenbeginn der EM-Rente? In der Anlage 6 Ihres Rentenbescheides ist eine eventuelle Rentenminderung zu erkennen - dort ist der Zugangsfaktor aufgeführt. Ist dieser 1,0 = keine Minderung, 0,9xx oder 0,8xx = entsprechende Minderung.
Franz-Josefam 06.02.2009 | 15:24
Danke,Ihre Antwort war sehr hilfreich. Mein Rentenbeginn war 11/06 und in Anlage 6 ist tatsächlich der Faktor von 1,0 um 0,108 auf 0,892 gekürzt. Also habe ich einen Abschlag von 10,8 % der dann ab 06/09 entfallen wird. Nochmals Danke an alle die geholfen haben.
...am 06.02.2009 | 16:47
Ich glaube, das ist so nicht ganz richtig. Der Abschlag, den Sie in den persönlichen Entgeltpunkten der EM-Rente haben, bleibt auch bei der Altersrente erhalten. Wenn Sie aber nach dem Leistungsfall der EM noch weitere Entgeltpunkte erworben haben, dann sind die - Vertrauensschutz vorausgesetzt - nicht mit einem Abschlag belegt. Vielleicht meldet sich ja nochmal ein Experte.
B´sonam 09.02.2009 | 13:02
Der Fall der bei Franz-Josef vorliegt ist der Einzige, bei dem tatsächlich bei einer Umwandlung der EM-Rente in die Altersrente der Abschlag wegfällt.
Franz-Josefam 09.02.2009 | 15:54
Vielen Dank für Ihre Antwort.Da hatte ich wohl eine Menge Glück noch die Voraussetzungen zu erfüllen. Inzwischen habe ich die Umwandlung der EM in die Altersrente ab 60 für Juni 09 beantragt.
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