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Abschlag nach Bezug EM-Rente

von Capaed28.09.2009 | 12:13
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich soll aufgrund eines metastasierten Tumorleidens aus einer Reha-Klinik entlassen werden mit der Empfehlung, dass ich weniger als 3 Stunden pro Tag für leichte Tätigkeiten erwerbsfähig bin. Ich bin im 5/1947 geboren. Wenn ich es richtig verstanden habe, würde ich bei einem Rentenbeginn z.B. im Juni 2009 einen Abschlag von 3,6 % von der EM-Rente abgezogen bekommen. Ändert sich der Abschlag nochmal, wenn ich in Altersrente gehe? Und werden für die Zeit des EM-Rentenbezuges Rentenversicherungsbeiträge für mich bezahlt, z.B. von der DRV? Vielen Dank für Ihre Informationen!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

1. Für Zeiten nach dem Beginn der Rente wegen Erwerbsminderung werden vom Rentenversicherungsträger keine Beiträge für einen nachfolgenden Leistungsfall (z.B. Altersrente) gezahlt.

2. Für die Entgeltpunkte, die bereits Grundlage von persönlichen Entgeltpunkten der früheren Rente waren (hier: Erwerbsminderungsrente) waren, bleibt der bisherige Zugangsfaktor (Rentenabschlag) maßgebend.

Eine Erhöhung des verminderten Zugangsfaktors kann sich somit z. B.ergeben bei zwischenzeitlichem Wegfall einer Altersrente aufgrund des Überschreitens der Hinzuverdienstgrenze oder z. B. bei Zahlung der Altersrente als Teilrente.

Liegt der Rentenbeginn der Nachfolgerente somit nach dem Ende des Verminderungszeitraums der Vorrente, kann eine Erhöhung nicht erfolgen.

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