Hallo Wope,
das Gesetzesvorhaben ermöglicht bei Erfüllung der Wartezeit von 45 Jahren einen Rentenbeginn ab Vollendung des 63. Lebensjahres (In Kraft treten ist zum 01.07.2014 beabsichtigt). Diese Altersgrenze soll ab Jahrgang 1953 in Zwei-Monats-Schritten je Jahrgang heraufgesetzt werden.
Nach dem Änderunsvorschlag der Koalitionsspitzen sollen Arbeitslosigkeitszeiten in den letzten zwei Jahren vor dem Rentenbeginn nicht für die 45 Jahre mitgezählt werden.
Das Gesetzgebungsverfahren bleibt abzuwarten!