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Experten-Antwort

Abschlagsfreie Rente mit 61

von Wope22.05.2014 | 02:24
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Hallo und guten Tag, ich bin jetzt 60 Jahre alt, habe bereits 45 annerkante Jahre gearbeitet und habe 50 % Behinderung. Zur Zeit läuft noch ein Reha Antrag. Mein Arbeitgeber hat mir verständlich gemacht das er mich, auf Grund meiner Ausfallzeiten gerne los werden möchte. Meine Frage: Kann ich mit 61 Jahren abschlagsfrei nach dem neuen Rentengesetz in den Ruhestand oder muss ich auch bis 63 arbeiten. Vielen Dank schon heute für eine aussagefähige Antwort. Ihr Wope

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Wope,

das Gesetzesvorhaben ermöglicht bei Erfüllung der Wartezeit von 45 Jahren einen Rentenbeginn ab Vollendung des 63. Lebensjahres (In Kraft treten ist zum 01.07.2014 beabsichtigt). Diese Altersgrenze soll ab Jahrgang 1953 in Zwei-Monats-Schritten je Jahrgang heraufgesetzt werden.

Nach dem Änderunsvorschlag der Koalitionsspitzen sollen Arbeitslosigkeitszeiten in den letzten zwei Jahren vor dem Rentenbeginn nicht für die 45 Jahre mitgezählt werden.

Das Gesetzgebungsverfahren bleibt abzuwarten!

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2 Antworten

Zukunftsratam 22.05.2014 | 08:39
Guten Morgen, so wie es derzeit aussieht, können Sie ab 61 für 2 Jahre Arbeitslosengeld beziehen, und dann mit 63 Jahren (evtl. 63 J. plus 2 Mon., je nach Ihrem Jahrgang) abschlagsfrei in Rente gehen. Die Arbeitslosigkeit zwischen 61 und 63 J. wird zwar nicht auf die 45 Pflichtjahre angerechnet, aber wie Sie schreiben ist das bei Ihnen ja auch gar nicht nötig, weil Sie auch so schon auf 45 Pflichtbeitragsjahre kommen. Evtl. kommt für Sie aber auch die Altersrente für Menschen mit Schwerbehinderung in Betracht. Siehe unter folgendem Link, S.7 im pdf. Um sicher zu sein, jetzt nichts falsch zu machen, würde ich das aktuelle Gesetzgebungsverfahren noch abwarten und dann einen Termin bei einer Beratungsstelle der DRV vereinbaren. Erst danach sollten Sie Ihrem Arbeitgeber gegenüber zu irgendwelchen Zugeständnissen bereit sein. Lassen Sie sich ggf. auch von der Arbeitsagentur beraten, um evtl. Sperrzeiten wg. Zustimmung zu einem Auflösungsvertrag zu vermeiden. Und handeln Sie in Ihrem eigenen Interesse wenn möglich auch eine faire Abfindung aus. Wünsche Ihnen alles Gute!
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