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Experten-Antwort

Absicherung während Widerspruchverfahren

von Kalle27.12.2020 | 11:15
619 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin’s nochmal und habe noch eine Frage...... Wenn die befristete volle EMR abgelehnt wird und man(n) in Widerspruch geht. Meine Frau ist über mich mit in der KVdR krankenversichert. Gibt es irgendein Übergangsgeld während des Verfahrens, bzw. sind wir während dessen solange noch weiter krankenversichert, oder muß ich mich und meine Frau dann erstmal selber freiwillig krankenversichert? Wie gesagt, mir gehts um den Werdegang des Widerspruchverfahrens und der Absicherung während dessen. Vielen Dank vorab Mit freundlichen Grüßen Kalle

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Kalle,

während des laufenden Widerspruchsverfahrens gegen einen abgelehnten Antrag auf eine EM-Rente zahlt der Rentenversicherungsträger in der Regel keine Leistung.

Waren Sie während des Rentenantragsverfahrens bereits in der „Krankenversicherung der Rentner“ (KVdR) als Rentenantragsteller bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse versichert, so sollte diese Versicherung normalerweise im Falle eines Widerspruchs gegen einen Ablehnungsbescheid weiter bestehen, weil dieser Bescheid noch nicht „unanfechtbar“ geworden ist.

Verlässliche Auskunft darüber erhalten Sie allerdings nur bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.

Sie sollten sich deshalb zur Klärung Ihrer Fragen dorthin wenden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Ho, hoam 27.12.2020 | 14:09
Wie wäre es denn, die zahlende Stelle, also die Krankenversicherung zu fragen? Macht das nicht eher Sinn?
Deutsche Rentenversicherung
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