Guten Tag Kalle,
während des laufenden Widerspruchsverfahrens gegen einen abgelehnten Antrag auf eine EM-Rente zahlt der Rentenversicherungsträger in der Regel keine Leistung.
Waren Sie während des Rentenantragsverfahrens bereits in der „Krankenversicherung der Rentner“ (KVdR) als Rentenantragsteller bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse versichert, so sollte diese Versicherung normalerweise im Falle eines Widerspruchs gegen einen Ablehnungsbescheid weiter bestehen, weil dieser Bescheid noch nicht „unanfechtbar“ geworden ist.
Verlässliche Auskunft darüber erhalten Sie allerdings nur bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.
Sie sollten sich deshalb zur Klärung Ihrer Fragen dorthin wenden.