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Experten-Antwort

Abzüge pro Monat?

von D.Tamm27.08.2015 | 11:01
1765 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, meine Frage an die Experten! Ich bin 1959 geboren, habe ab dem sechzehnten Lebensjahr ( Beginn der Ausbildung) in die RV eingezahlt. Wenn ich 63 bin ( 47 Jahre eingezahlt) soll ich 14 Monate länger arbeiten um abschlagsfrei in Rente gehen zu können. Mit wieviel abzügen in Prozent muß ich rechnen, wenn ich tatsächlich mit 63 in Rente gehe? Vielen Dank für die Antwort/en!

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wenn Sie mit 63 in Rente gehen wollen, müssen Sie einen Abschlag von 11,4 % in Kauf nehmen. Sollten Sie mit 63 die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beanspruchen können, liegt der Abschlag bei 10,8 %.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Ja, das stimmt natürlich. Danke!

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3 Antworten

Lug54am 27.08.2015 | 11:11
Wenn Sie mit 63 gehen, wird bis zum regulären Renteneintrittsalter jahrgang 1959, 66 und 2 Monate gerechnet. Das ist dann eine Rentenkürzung für 38 Monate x 0,3 % = 11,4 %.
Jolandaam 27.08.2015 | 11:18
OHNE Schwerbehinderung: -11,4% MIT Schwerbehinderung: - 4,2% EM-Rente zum selben Zeitpunkt: -0,0%, da Vertrauensschutz nach §77 Abs. 4 vorliegt
Das Küken meintam 27.08.2015 | 13:36
-10,8% bei AR f. Schwerbehinderte Menschen bezieht sich aber auf ein Lebensalter von 61J. + 2 Mo.!!! Bei Lebensalter 63: -4,2%
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