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Experten-Antwort

Abzüge Rentenminderung bei Erwerbsunfähigkeitsrente

von Thomas27.01.2022 | 15:24
321 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich bin 56 Jahre. In meiner Rentenauskunft steht,die Rente wegen voller Erwerbsminderung würde 1630,00 EUR mtl. betragen,wenn von einem am 5.9.20 eingetretenen Leistungsfall ausgegangen würde. Wenn jetzt ein Antrag gestellt wird und rein hypothetisch eine volle Erwerbsminderung bestätigt wird,die auch bis 2028 weiter gezahlt wird, kommt es zu eier Rentenminderung von 10,8 %. Hier steht, wenn man einen Rentenbeginn am 1.4.21 zugrunde legt, vermindert sich die Rente in der Zeit vom 1.5.2025-30.04.28 um 10,8% 1. Sind diese 10,8 % jetzt schon abgezogen, von den 1630,00? 2. Wie geht es nach dem 30. 4. 28 weiter? Hier steht, dass mein frühester Rentenbeginn am 1.5.28 sein könnte (langjährig Versicherte).Geht man dann von der Erwerbsminderungsrente automatisch in diese Rente für langjährig Versicherte mit einem Abzug von 14,4%. 3. Von was werden diese 14,4 % dann abgezogen? Kommt es dann zusätzlich zu einer Minderung von 14,4%,wie muß ich das verstehen? Das wären dann ab 1.5.28 indgesamt 25,2% und dann kommen die Sozialabgaben ja noch dazu. Können Sie mir das anhand von meinen angegebenen Zahlen verdeutlichen? Vielen Dank!!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Antworten von `Siehe hier` sind gut, daher möchte ich darauf verweisen.

Eine Ergänzung dazu, weil dort scheinbar Verständnisprobleme bestehen:

05.2025-04.2028 ist der Minderungszeitraum der EM-Rente. d.h. für jeden Monat, wo Sie in diesem Zeitraum die EM-Rente beziehen (müssen), gibt es einen Abschlag von 0,3%, also von max. 10,8%.

Das bedeutet aber nicht, dass eine EM-Rente nur bis 04.2028 gezahlt werden kann. Diese kann selbstverständlich max. bis zum Beginn einer Regelaltersrente (bei Ihnen vermutlich das 67. Lebensjahr) gezahlt.

Insofern geht es auch nach 04.2028 ggf mit der EM-Rente (also unverändert) weiter.

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1 Antworten

Siehe hieram 27.01.2022 | 15:42
Hallo Thomas, 1. die 10,8 % sind bereits berücksichtigt 2. nein, automatisch in eine vorgezogene Altersrente geht nicht, das müsste beantragt werden, 3. die 14,4% Abschlag kämen dann aber nur auf die nach dem Leistungsfall einer Erwerbsminderung noch erworbene EP, nicht nochmals obendrauf auf die, die bereits für die EM-Rente berücksichtigt wurden Diese 'neuen EP' wirken sich aber evtl. gar nicht aus, weil die 'Zurechnung' der EM-Rente diese vermutlich übersteigt (man darf bei voller EM-Rente ja nur maximal 6.300,00 EUR hinzuverdienen, das entspricht in etwa einem Minijob). Wenn also zunächst eine EM-Rente bezogen werden würde und dann in eine vorgezogene Altersrente 'umgewandelt' werden soll, sollten Sie sich zeitnah anhand einer gesondert anzufordernden Probeberechnung berechnen lassen, ob sich die Umwandlung tatsächlich positiv auswirkt (Bis vor kurzem konnte man noch sagen, die Altersrente wird auf keinen Fall geringer, die neuesten Erkenntnisse sind hierzu aber, dass dies durch den neuen Grundrentenzuschlag evtl. nicht mehr stimmt). Jedenfalls kommen aber keine 14,4% zusätzlich zu den 10,8% nochmals obendrauf (siehe oben). Weitere hilfreiche Informationen finden Sie auch in dieser Broschüre: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… Alles Gute!
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