Die Antworten von `Siehe hier` sind gut, daher möchte ich darauf verweisen.
Eine Ergänzung dazu, weil dort scheinbar Verständnisprobleme bestehen:
05.2025-04.2028 ist der Minderungszeitraum der EM-Rente. d.h. für jeden Monat, wo Sie in diesem Zeitraum die EM-Rente beziehen (müssen), gibt es einen Abschlag von 0,3%, also von max. 10,8%.
Das bedeutet aber nicht, dass eine EM-Rente nur bis 04.2028 gezahlt werden kann. Diese kann selbstverständlich max. bis zum Beginn einer Regelaltersrente (bei Ihnen vermutlich das 67. Lebensjahr) gezahlt.
Insofern geht es auch nach 04.2028 ggf mit der EM-Rente (also unverändert) weiter.