Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Abzüge während des Sterbevierteljahres

von Ida10.06.2022 | 11:49
2597 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, Nachdem mein Vater starb hat meine Mutter in den ersten drei Monaten die vollen Rentenbezüge bekommen, sog. Sterbevierteljahr. Allerdings ist mir nicht ganz klar, was in diesen drei Monaten an Abzügen verpflichtend ist. Hintergrund meiner Frage ist folgender: Mein Vater hatte eine Betriebsrente. Ich habe nun die Abrechnungen seit Beginn der Witwenrente beantragt und komme damit nicht klar. Der ehem. Arbeitgeber hat für jeden der drei Sterbevierteljahr-Monate jeweils drei Abrechnungen erstellt. Mal mit Lohnsteuer, mal ohne, mal mit der Krankenversicherungssumme beider Eltern, mal nur mit dem Betrag meiner Mutter.... ich kann die Summen und Aufstellungen nicht nachvollziehen und bekomme von dort leider keine weiteren Erklärungen dazu. Daher die Frage: wird in diesen drei Monaten weiterhin Lohnsteuer abgeführt und die volle Summe beider Eltern für Krankenversicherung und Pflegeversicherung? Für die nachfolgenden Monate wurde der gekürzte Rentenbetrag minus Krankenversicherung meiner Mutter abgezogen und keine Lohnsteuer. Ist das richtig? Vielen Dank. Freundliche Grüße, Ida

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ida,

wir können Ihnen nur pauschal etwas zum Beitrag für die Kranken- und Pflegeversicherung aus der gesetzlichen Rente mitteilen. Ein Steuerabzug durch die DRV findet nicht statt.

Kommt es zur Auszahlung des sogenannten Sterbevierteljahres wird im Regelfall der 3-fache Betrag der zuletzt bezogenen Rentenhöhe ausbezahlt. Dabei handelt es sich um eine Art Vorschuss zur Witwen- bzw. Witwerrente. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden dann erst mit dem Bescheid berechnet und bei Pflichtversicherten abgeführt.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Schadeam 10.06.2022 | 12:08
von der Rente wird nie die Steuer direkt abgezogen,....das passiert erst im Rahmen von Steuererklärungen über die Finanzbehörden. KV und PV wird dagegen von jeder Rente abgezogen sofern der Rentner gesetzlich krankenversichert ist,....
Abschlägeam 10.06.2022 | 12:23
Hallo Ida, für den Witwenrentenantrag ist es eigentlich egal, wie hoch die Krankenkassenbeiträge oder evtl. Steuereinbehalte sind. Da die Betriebsrente von Ihrem verstorbenen Vater stammt, wird diese nicht als Einkommen gewertet. Nur eine eigene Betriebsrenten Ihrer Mutter (wenn vorhanden) ist bei einer Witwenrente nach neuem Recht anrechenbar. Hier können Sie dann also einfach den Bruttobetrag der 'Vaterrente' mit angeben (und deutlich machen, dass es 'seine' Betriebsrente war) (habe den Fragebogen grad nicht vor Augen...). Und die anderen Fragen klären Sie mit der Betriebsrentenzuständigen Stelle oder der Krankenkasse. Alles Gute!
Melliam 10.06.2022 | 14:27
Die Betriebsrente wird über "Lohnsteuerkarte" abgerechnet. Ist bei der Daimler-Rente von meinem Vater auch so. Versorgungsbezug, der Lohnsteuer und Sozialversicherungsrichtig ist.
Melliam 10.06.2022 | 14:31
Vermutlich ist die laufende Betriebswitwenrente so niedrig dass keine Lohnsteuer anfällt. Aber egal, Ihre Mutter muss sowieso eine Einkommenssteuerveranlagung für dieses Jahr machen, da gleicht sich alles aus.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
12 Minuten

Eine neuartige Investment-Form soll das Beste aus zwei Welten vereinen: niedrige Kosten und aktives Fondsmanagement. Doch können die aktiv verwalteten ETFs dieses Versprechen einlösen? Ein Wegweiser.

Time
11 Minuten

Wer sein eigener Chef wird, muss vieles planen und organisieren – auch die Altersvorsorge. Für manche Berufsgruppen ist die gesetzliche Rentenversicherung Pflicht, für andere freiwillige Option. Ein Überblick über die verschiedenen Vorsorge-Varianten.

Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026