Hallo Ida,
wir können Ihnen nur pauschal etwas zum Beitrag für die Kranken- und Pflegeversicherung aus der gesetzlichen Rente mitteilen. Ein Steuerabzug durch die DRV findet nicht statt.
Kommt es zur Auszahlung des sogenannten Sterbevierteljahres wird im Regelfall der 3-fache Betrag der zuletzt bezogenen Rentenhöhe ausbezahlt. Dabei handelt es sich um eine Art Vorschuss zur Witwen- bzw. Witwerrente. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden dann erst mit dem Bescheid berechnet und bei Pflichtversicherten abgeführt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung