Hallo Holger Jacob,
die Abschläge, die bereits in Ihrer Erwerbsminderungsrente enthalten sind, werden auch für der Altersrente für schwerbehinderte Menschen berücksichtigt, wenn Sie diese mit dem 63. Lebensjahr in Anspruch nehmen wollen. Abschläge, die bereits bei einer Rente zu berücksichtigen waren, bleiben grundsätzlich immer auch in der Folgerente enthalten.
Sollte der Hinweis von "von oder so" zu treffen (100% Schwerbehinderung lag bereits am 16.11.2000 vor) könnte die Altersrente wegen Schwerbehinderung möglicherweise schon mit dem 60. Lebensjahr beginnen. Sie sollten sich dann von Ihrem Rentenversicherungsträger beraten lassen.