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Experten-Antwort

Abzug bei Rente vor 63

von Holger Jacob17.03.2011 | 15:28
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Hallo zusammen, ich werde am 11.7. 63 Jahre alt, bekomme jetzt rückwirkend seit dem 1.6.2010 eine volle Erwerbsminderungsrente. Ich gehe davon aus, das in dem ausbezahlten Betrag ein Abschlag enthalten ist.Befristet ist die EM Rente 31.5.2013. Ich habe eine Schwerbehinderung von 100% und könnte doch somit mit 63 ohne Abschlag in rente gehen. Würde sich nun bei meiner Rente von 1230 Euro was ändern? Vielen Dank für evtl. Auskünfte H.Jacob

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Holger Jacob,

die Abschläge, die bereits in Ihrer Erwerbsminderungsrente enthalten sind, werden auch für der Altersrente für schwerbehinderte Menschen berücksichtigt, wenn Sie diese mit dem 63. Lebensjahr in Anspruch nehmen wollen. Abschläge, die bereits bei einer Rente zu berücksichtigen waren, bleiben grundsätzlich immer auch in der Folgerente enthalten.

Sollte der Hinweis von "von oder so" zu treffen (100% Schwerbehinderung lag bereits am 16.11.2000 vor) könnte die Altersrente wegen Schwerbehinderung möglicherweise schon mit dem 60. Lebensjahr beginnen. Sie sollten sich dann von Ihrem Rentenversicherungsträger beraten lassen.

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7 Antworten

Mitleseram 17.03.2011 | 17:40
Zitat von Holger Jacob anzeigenausblenden
Wurde die Erwerbsminderungsrente auf Zeit oder auf Dauer bewilligt? Falls es sich um eine Zeitrente handelt, können die Rentenabschläge nochmals um 1,8 % höher ausfallen als in dem Beitrag von "oder so". Dann wäre eine Umstellung in Altersrente auch ohne Vertrauensschutz lohnenswert.
oder soam 17.03.2011 | 17:19
Sie müssten in Ihrer Rente einen Abschlag von 4,2% haben (Rentenbeginn 14 Monate vor 63). Wenn Sie (Jg. 1948) am 16.11.2000 einen GdB von mind. 50 hatten, so sollten Sie umgehend die Umstellung in die Altersrente rückwirkend zum Beginn der EM-Rente beantragen! Sollte die Schwerbehinderung erst später eingetreten sein, so bleibt es für Ihr weiteres Leben beim Abschlag.
Keith Moonam 17.03.2011 | 17:48
Zitat von Holger Jacob anzeigenausblenden
Sie erhalten gemäß ihrer Darstellung rückwirkend zum 01.06.2010 eine volle Erwerbsminderungsrente befristet bis zum 31.05.2013. Falls es sich bei dem 01.06.2010 tatsächlich um den Rentenbeginn handelt, dürfte der Leistungsfall (steht auch im Rentenbescheid) dann vermutlich bereits im November 2009 eingetreten sein. Dann wäre der Rentenabschlag gegenüber der Altersrente nochmals um 6 x 0,3 % höher anzusetzen. Ich vermute aber - wegen der in der Regel auf maximal drei Jahre währenden Befristung einer Zeitrente - daß es sich bei dem erwähnten "01.06.2010" nicht um den Rentenbeginn, sondern um den Leistungsfall handelt. Dann wäre der offizielle Rentenbeginn eigentlich der 01.01.2011. Würde jetzt ihre Altersrente zum gleichen Termin starten, wäre diese mindestens um den Betrag der ersparten Abschläge höher, unabhängig von der Vertrauensschutzregelung. Legen Sie daher sofort Widerspruch gegen den Rentenbescheid ein und beantragen Sie stattdessen die Umstellung in Altersrente.
Holger Jacobam 18.03.2011 | 15:29
HALLO ZUSAMMEN; ZUNÄCHST EINMAL HERZLICHEN dANK FÜR DIE ANTWORTEN: DURCH DIE MEHRFACHE CHEMO FUNKTIONIERT MEIN DENKEN LEIDER ETWAS LANGSAMER: ICH HAB MIR MEINEN BESCHEID NOCHMAL GENAU ANGERSCHAUT UND MÖCHTE MEINE ERSTE ANFRAGE KONKRETISIEREN: LEISTUNG RÜCKWIRKEND SEIT 1.6.2010 befristet bis 31.5.2013. Schwerbehinderung seit 2007. am 11.7. weerder ich 63 Jahre alt am 11.7.2013 werde ich 65. Meine EM rente beträgt brutto 1.368,86 abzüglich KK und PV. Im Rentenbescheid steht nun:Summe aller Endgeldpunkte 52.5323 Zugangsfaktor 1 ab 1.6.2010 verminderung ergiebt sich aus der Zeit 1.6.2010 bis 31.7.11 gleich 0,003 Die Verminderung beträgt für 14 Kalendermonate 0,042. Somit ergibt sich für die 52.5323 Punkte ein Zugangsfaktor von 0,958 Nun betragen die pers. Endgeldpunkte nur noch 50.3259 Dieser Bescheid ist vom 27.1.2011. Sollte ich nun was ändern? Wieviel Euro Verlust hab ich nun im Gegensatz zur Rente mit 63 ohne abzug? Ich hoffe auf viele gute Antworten. Viele Grüße H.Jacob
Little Willyam 19.03.2011 | 02:02
Zitat von Holger Jacob anzeigenausblenden
Hallo Herr Jacob, wenn in ihrem Bescheid die Rede ist von einer Erwerbsminderung auf Zeit vom 01.06.2010 bis 31.05.2013, dann müßte der offizielle Rentenbeginn auf den 01.01.2011 (= Beginn des 7. Monats nach Leistungsfall) datiert sein. Die Abschläge von 4,2 % (= Zugangsfaktor 0,958) sind bei der Erwerbsminderungsrente auf Zeit vom Kalendermonat des eingetretenen Leistungsfalles abhängig. Ihnen würde zum gleichen Rentenbeginn 01.01.2011 alternativ eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen zustehen. Die Abschläge würden dann nur noch 2,1 % statt 4,2 % betragen, der Zugangsfaktor würde entsprechend auf 0,979 ansteigen. Bei identischen Entgeltpunkten würde dies eine um 2,1 % höhere Rente bedeuten, mithin also bei Ihnen monatlich rund 21 EUR brutto mehr an Rente bedeuten (51,4291 x 27,20 = 1398,87 EUR). Tatsächlich kann die Rente noch höher ausfallen, wenn bei Ihnen ab Juli 2010 noch weitere Beitragszeiten vorliegen, die bisher noch nicht mitgerechnet wurden, zum Beispiel durch Krankengeldbezug. Leider ist ihrem Fall die Rechtsmittelfrist bereits abgelaufen, ein Widerspruch würde daher ins Leere laufen. Daher rate ich Ihnen zum sogenannten "Überprüfungsantrag gemäß § 44 SGB X". Diesen Antrag begründen Sie damit, daß Ihnen zum gleichen Rentenbeginn eine höhere Leistung (hier: Altersrente für schwerbehinderte Menschen) zugestanden hätte und dies die Rentenversicherung nach Aktenlage erkennen hätte müssen. So müsste es klappen.
Holger Jacobam 19.03.2011 | 14:23
Hallo little Willy, ich möchte mich für diese Antwort ganz herzlich bedanken. Gemäß ihrem Vorschlag werde ich den Antrag auf Überprüfung bei der DRV Nord stellen.Was den Punkt , z.B.Krankengeldbezug ab Juli 2010 betrifft, kommt bei mir wohl nicht zur Geltung da ja die DRV für die Zeit vom 1.6.2010 bis 31.3.2011 eine Nachzahlung in Höhe von 11.135,11 Euro getätigt hat was überwiegend mit der Barmer verrechnet Wurde. Grüße aus dem sonnigen Schleswig Holstein Holger Jacob
Little Willyam 20.03.2011 | 20:15
Zitat von Holger Jacob anzeigenausblenden
Hallo Herr Jacob, ich fürchte, da habe ich Ihnen ungewollt unnötige Hoffnungen gemacht, denn nachdem was sie in den bisherigen Beiträgen geschrieben haben, mußte ich von einer ZEITrente mit einem Leistungsfall 01.06.2010 ausgehen, was einem Rentenbeginn zu Beginn des 7. Kalendermonats entspricht, also zum 01.01.2011. Ihrem heutigen Beitrag entnehme ich "zwischen den Zeilen" daß ihre Rente offensichtlich tatsächlich bereits am 01.06.2010 begonnen hat, was dann auch die relativ hohe Nachzahlung erklärt. Dann kann es sich aber definitiv um KEINE Zeitrente handeln. Vielmehr beziehen sie anscheinend seit 01.06.2010 eine UNBEFRISTETE Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Dauer, und diese dürfte bezüglich der Rentenberechnung genauso hoch ausfallen wie die alternativ zustehende Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Somit wird das leider nichts werden mit einem positiven Ergebnis des vorgeschlagenen Überprüfungsantrag. Durch die neue Situation eröffnet sich aber für Sie der Weg für eine "Umwandlung" der Erwerbsminderungsrente in Altersrente. Diese dürfte in jedem Fall höher ausfallen aufgrund der seit 06/2010 durch die zusätzlichen Beitragszeiten infolge des Krankengeldbezuges.
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