Sehr geehrtere Herr Kirst,
die Eheschließung hat grundsätzlich keine Auswirkung auf einen bestehenden Vertrag.
Der Ehepartner kann aber, falls er nicht zum unmittelbar geförderten Personenkreis gehört als mittelbar gefördert mit dem dem Beitrag von 60,00€ gegebenenfalls auch die Zulage erhalten und Ihr Eigenbeitrag wüdrde sich aus 4% des Vorjahreseinkommens minus den Zulagen (154€ für Sie und 154€ für den Ehepartener minus der Kinderzulage errechnen.
Daher ist sollten Sie mit demVertragspartner sprechen oder sich bei einer Auskunfts- uind Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen.