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Experten-Antwort

Änderung der Riester Rente nach Eheschließung

von Jason Kirst19.02.2017 | 20:52
2529 Ansichten
2 Antworten

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Besteht nach der Eheschließung die Pflicht eine Änderung bei der Riester Rente vorzunehmen oder hat die Ehe keine Auswirkungen auf einen bestehenden Riester Renten Vertrag / Zulage etc.? Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sehr geehrtere Herr Kirst,

die Eheschließung hat grundsätzlich keine Auswirkung auf einen bestehenden Vertrag.

Der Ehepartner kann aber, falls er nicht zum unmittelbar geförderten Personenkreis gehört als mittelbar gefördert mit dem dem Beitrag von 60,00€ gegebenenfalls auch die Zulage erhalten und Ihr Eigenbeitrag wüdrde sich aus 4% des Vorjahreseinkommens minus den Zulagen (154€ für Sie und 154€ für den Ehepartener minus der Kinderzulage errechnen.

Daher ist sollten Sie mit demVertragspartner sprechen oder sich bei einer Auskunfts- uind Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Schlaubiam 20.02.2017 | 13:55
Das kommt auf die Aussteuer der Braut an.
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