Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Ärger mit Sozialgericht?,

von Hajo06.07.2016 | 13:21
1544 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Eine volle Erwerbsminderung wurde von der DRV anerkannt, jedoch ohne Geld, weil Versichungsverlauf nicht ganz stimmt, daraufhin suchte ich mir einen Anwalt,dieser reichte auch Klage beim Sozialgericht für mich ein. Wußte jedoch auf einmal nicht mehr wie Sie eine Klageschrift aufsetzen soll,(obwohl ich vorher geschilderte, das mein VersicherungsHajoverlauf nicht korrekt ist, Akteneinsicht hatte Sie auch) daraufhin entzog ich der guten Frau das Mandat. Geld für einen zweiten Anwalt habe ich nicht. Meine Frage ist,da ich beim Sozialgericht eine Klagenr. habe,was passiert jetzt damit ? Bekomme ich jetzt Ärger?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hajo,

vor dem Sozialgericht besteht kein Anwaltszwang. Bei finanziellen Problemen könnten Sie bei Gericht Prozeßkostenhilfe beantragen. Allerdings wird dabei geprüft, ob tatsächlich Bedürftigkeit vorliegt.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

Michalskyam 06.07.2016 | 13:28
Nein, es herrscht kein Anwaltszwang in diesem Rechtszug. Sie dürfen das Verfahren als Kläger selbst führen, es läuft unabhängig von irgendwelchen erteilten oder entzogenen Bevollmächtigungen weiter.
Herz1952am 06.07.2016 | 14:06
Hallo Hajo, ich rate Ihnen sich einen unabhängigen Rentenberater zu suchen. Dieser hat auch mir vor dem Sozialgericht geholfen. Ganz nebenbei: Die "Rechnung" zahlt anschließend nicht der "Wirt" sondern die DRv (smile)
Sandra Ahrensam 06.07.2016 | 14:17
Hallo Hajo, Eine Kollegin von mir ist ohne Rechtsbeistand vor das Sozialgericht gegangen. Es ist auch gut ausgegangen. Eine große Hilfe ist auch immer der Sozialverband! Dort wird Ihnen sehr gut geholfen. Sie gehen mit Ihnen auch vor das Sozialgericht! LG von Sandra Ahrens
****am 06.07.2016 | 14:45
Hallo Hajo, was meinen Sie mit "weil Versichungsverlauf nicht ganz stimmt" ?
Michalskyam 06.07.2016 | 14:14
Das ist ein sehr gefährlicher Rat, denn die DRV übernimmt die entstandenen Auslagen des Klägers nur, wenn dieser im gerichtlichen Verfahren obsiegt. Bekommt er mit seiner Klage nicht Recht, bleibt er auf seinen Kosten sitzen, und die sind bei sog. unabhängigen Rentenberatern nicht gerade niedrig. Im vorliegenden Fall wird zur Begründung der Klage behauptet, der Versicherungsverlauf sei nicht korrekt. In Folge dessen wird wahrscheinlich geltend gemacht, die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für die Rente wegen Erwerbsminderung seien im Gegensatz zur Feststellung im angegriffenen Bescheid sehr wohl erfüllt. Für weitergehende Tipps wäre es nun wichtig und interessant zu wissen, ob die Fehlerhaftigkeit von Hajo nachgewiesen werden kann. Wenn ja, kann man - in Kenntnis des Einzelfalls - weitere Ratschläge geben, ob die Klage Aussicht auf Erfolg bietet. Das erledigen auch kostenfrei die Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherungsträger, und an dieser Stelle möge man bitte nicht mit dem nicht zutreffenden "Argument" der Voreingenommenheit kommen...
KSCam 06.07.2016 | 16:38
Ich könnte mir folgende Situation vorstellen: Hajo ist voll em bekommt jedoch kein Geld - nicht weil der Versicherungsverlauf nicht ganz stimmt - sondern weil in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der EM eben keine 36 Pflichtbeiträge liegen. Falls es so ist - und Hajo den Sachverhalt unglücklich beschrieben hat - müsste er entweder weitere Versicherungszeiten im 5 Jahreszeitraum nachweisen oder darlegen, dass die EM zu einem anderen Zeitpunkt eingetreten ist. Für ersteres braucht es eigentlich keine Hilfe, denn wenn es Unterlagen gibt, die der DRV noch nicht bekannt sind, braucht Hajo diese nur einreichen, das kann er selbst..... Für zweiteres bräuchte es weniger einen "gescheiten Anwalt" sondern eher eine gute medizinisch überzeugende Begründung, dass die EM am xx.xx.xxxx eingetreten ist (zu einer Zeit wo der Versicherungsschutz noch bestanden hat. Aber vielleicht ist alles auch ganz anders.......????
Herz1952am 06.07.2016 | 18:24
Hallo GroKo, Bei mir hat nicht die DRV gezahlt, sondern die Krankenkasse 400 Euro für einen einzigen Brief. Dann bekam ich meine Krankengeld. Aber ich halte dich schon für so schlau, dass du schon merkst, wenn mein "Avatar" schreibt.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
12 Minuten

Eine neuartige Investment-Form soll das Beste aus zwei Welten vereinen: niedrige Kosten und aktives Fondsmanagement. Doch können die aktiv verwalteten ETFs dieses Versprechen einlösen? Ein Wegweiser.

Time
11 Minuten

Wer sein eigener Chef wird, muss vieles planen und organisieren – auch die Altersvorsorge. Für manche Berufsgruppen ist die gesetzliche Rentenversicherung Pflicht, für andere freiwillige Option. Ein Überblick über die verschiedenen Vorsorge-Varianten.

Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026