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Experten-Antwort

Agentur für Arbeit stellt Bestätigung nicht aus...

von Binma08.05.2013 | 21:18
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4 Antworten

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Nach Auslaufen von Arbeitslosengeld beziehe ich seit 01.04.2013 meine Altersrente. Es gibt bei mir keine Überschneidung von Arbeitslosengeldbezug und Altersrente. (Es handelt sich um eine Vollrente _vor_ Erreichen der Regelaltersgrenze ) Doch die DRV sagt, sie braucht von der Agentur für Arbeit (AA) die schriftliche Bestätigung, dass die AA keine Erstattungsansprüche stellt. Erst nach Erhalt dieser amtlichen Bestätigung könne sie mir die Nachzahlung für den Monat April anweisen. Doch die Agentur für Arbeit reagiert bisher einfach nicht - auf das Schreiben der DRV aus März 2013 - auf mein nachhackenden Anruf von vor zwei Wochen. Daher will ich der Agentur jetzt Beine machen, indem ich ihr meinerseits eine fertige Vorlage für ihren "Zweizeiler" an die DRV erstelle, den sie dann nur noch an die DRV senden soll... Ich bitte die Beratenden nun zu prüfen, ob meine folgende Vorlage für dieses Fax der AA an die DRV den amtsüblich Ansprüchen für ein solches Schreiben genügt und klar ist: " Abs.: Agentur für Arbeit XX An die DRV Bund z.H. Fr. N ... Sehr geehrte Frau N. beteffend Rentenversicherungsnummer xxx von Binma teilen wir Ihnen hiermit mit, dass die Agentur für Arbeit _keine Erstattungsansprüche_ gegenüber der DRV hat. Wie Sie uns mit Schreiben vom ... März 2013 mitteilten, bezieht Binma ab 01.April 2013 einer Vollrente wegen Alters (vor Erreichen der Regelaltersgrenze). Da der Arbeitslosengeldbezug von Binma - ohne Antwartschaft auf einen weiteren Arbeitslosengeldbezug - bei uns bereits am 30.04.2013. endete, gibt es kein Zusammentreffen von Arbeitslosengeldbezug und Rentenbezug . Mif freundlichen Grüßen Agentur für Arbeit XY"

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Binma,

prinzipiell würde die von Ihnen genannte Bescheinigung ausreichen. Nur kann ich nicht beurteilen, ob die Agentur für Arbeit Ihre „Hilfestellung“ auch tatsächlich annimmt. Normalerweise verfügen die Agenturen selbst über entsprechend vorgefertigte maschinelle Antwortschreiben, die die Ausstellung entsprechend vereinfachen. Ich denke aber, dass es trotzdem Sinn machen könnte, wenn Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit auch persönlich auf eine Beantwortung der Anfrage Ihres Rentenversicherungsträgers drängen.

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3 Antworten

Jonnyam 08.05.2013 | 21:31
Wenn das Arbeitslosengeld "bereits am 30.04.2013 endete" und die Altersrente am 01.04.2013 begann, liegt aber ja doch wohl eine Überschneidung vor. Oder ist das mit dem "30.04.2013" nur ein Schreibfehler?
Binmaam 09.05.2013 | 01:19
Uuups ja - es ist ein Schreibfehler Der Arbeitslosengeldbezug endete am 30.03. 2013.
Binmaam 10.05.2013 | 14:39
Herzlichen Dank für Ihre Antwort!
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