Hallo Binma,
prinzipiell würde die von Ihnen genannte Bescheinigung ausreichen. Nur kann ich nicht beurteilen, ob die Agentur für Arbeit Ihre „Hilfestellung“ auch tatsächlich annimmt. Normalerweise verfügen die Agenturen selbst über entsprechend vorgefertigte maschinelle Antwortschreiben, die die Ausstellung entsprechend vereinfachen. Ich denke aber, dass es trotzdem Sinn machen könnte, wenn Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit auch persönlich auf eine Beantwortung der Anfrage Ihres Rentenversicherungsträgers drängen.