Ich würde Ihnen raten, gegen den ablehnenden Reha-Bescheid Widerspruch einzulegen und gleichzeitig Akteneinsicht zu beantragen.
Der Entscheidung über den Reha-Antrag und der über den Rentenantrag liegen normalerweise die gleichen ärztlichen Befunde zugrunde. Wenn Ihr Reha-Antrag also tatsächlich abgelehnt wurde, weil Ihre Erwerbsfähigkeit nicht gefährdet ist, so wird sehr wahrscheinlich auch der Rentenantrag mit der gleichen Begründung abgelehnt. Mit dem Widerspruch gegen den Reha-Bescheid könnten Sie schon vor der Entscheidung über den Rentenantrag die Argumente des Rentenversicherungsträgers für eine Rentenablehnung entkräften, indem Sie Ihre gesundheitliche Situation nochmals verdeutlichen.
Wird Ihr Rentenantrag abgelehnt, weil keine Erwerbsminderung vorliegt haben Sie im übrigen weiterhin dem Grunde nach Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende.