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Experten-Antwort

Akteneinsicht

von Claudia30.12.2010 | 23:24
2564 Ansichten
13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich möchte gerne in meine Akten einsehen. Kann ich die Akte auch zu einer Zweigstelle schicken lassen und dort Einsicht nehmen? MfG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Claudia,

wie bereits richtig ausgeführt wurde, besteht durchaus die Möglichkeit der Akteneinsicht. Diese müßten Sie beim zuständigen Rentenversicherungsträger beantragen.

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12 Antworten

logoam 30.12.2010 | 23:34
.
Claudiaam 31.12.2010 | 02:06
Hallo -_-, danke für Ihre Antwort.
EM-Rentnerinam 31.12.2010 | 05:54
Hallo Claudia, Sie bekommen auch auf Wunsch Kopien,wenn es um Ihr Gutachten geht.Laß ich mir nach jeder Weitergewährung zuschicken. Alles Gute für 2011
Claudiaam 31.12.2010 | 07:17
Hallo EM-Rentnerin, danke, die hatte ich schon beantragt, aber mir wurde gesagt das keine Gutachten für die Weitergewährung erstellt wurden. Auch ein schönen Rutsch ins neue Jahr! MfG
Elisabetham 31.12.2010 | 15:20
Hallo Claudia! Es gibt Glückspilze, die bekommen den Verlängerungsantrag bewilligt, ohne dass sie zum Gutachter müssen. Aber es gibt eine Stellungnahme des beatungsärztlichen Dienstes. Dieser Dienst muss in jedem Fall eine Empfehlung abgeben über die Weitergewährung und diese Stellungnahme kann auch anfordern.
Claudiaam 01.01.2011 | 20:48
Hallo -_- und Elisabeth, also ich mußte kein einziges mal zu einem Gutachter. Die Erstbewilligung und die Weiterbewilligungen wurden jedes mal ohne Gutachter erteilt. Ich bekomme keine Arbeitsmarktrente! LG und ein frohes neues Jahr
-_-am 01.01.2011 | 20:57
Wie schon gesagt: Telefonisch erläutern lassen oder Akteneinsicht nehmen, dann wissen Sie vielleicht alles genauer. Ob Ihnen der Aufwand allerdings etwas bringt, das bleibt dahin gestellt.
Elisabetham 01.01.2011 | 22:48
Fordere einfach die beratungsärztliche Stellungnahme an. Offiziell heißt die Stellungnahme sozial medizinische Stellungnahme. Das weiß ich allerdings erst, als die DRV mir auf Anforderung der beratungsärztlichen Stellungnahme die sozialmedizinische geschickt hat.
Claudiaam 30.12.2010 | 23:43
Was ist das den für eine Antwort? ASYBAWHHINNG!
-_-am 01.01.2011 | 18:43
"Beratungsärztlicher Dienst"? Meinen sie den medizinischen Sachverständigen des Rentenversicherungsträgers? Bei einer sogenannten "Arbeitsmarktrente" ohne Besserungsaussicht kann auch ohne Stellungnahme eines Arztes entschieden werden. Renten, auf die ein Anspruch abhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage besteht, werden auch dann befristet geleistet, wenn unwahrscheinlich ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann. Bei einem Leistungsvermögen von 3 bis unter 6 Stunden täglich ist danach zu prüfen, ob für den Versicherten seinem Leistungsvermögen entsprechende Arbeitsplätze in ausreichender Zahl vorhanden sind. Von einem verschlossenen Arbeitsmarkt ist dann auszugehen, wenn es weder dem Rentenversicherungsträger noch der Arbeitsverwaltung gelingt, dem Versicherten innerhalb eines Jahres seit Rentenantragstellung einen geeigneten Arbeitsplatz zu vermitteln. Im Hinblick auf die nach wie vor ungünstige Arbeitsmarktlage für - insbesondere gesundheitlich eingeschränkte - Teilzeitarbeitskräfte ist auch weiterhin grundsätzlich ohne weitere Ermittlungen von einem verschlossenen Teilzeitarbeitsmarkt auszugehen. Folglich gibt es bei einer derartigen Rente eben keine neue ärztliche Stellungnahme. Dennoch kann Akteneinsicht gewährt werden.
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