Hallo Hans Peter,
Versicherte die im Februar 1962 geboren sind, haben frühestens Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte, wenn sie das 64. Lebensjahr und 10 Monate vollendet und die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt haben, gem. § 236b SGB VI.
Das Expertenforum erteilt Auskünfte nach dem aktuellen Gesetzesstand.
Der verfassungsrechtliche Vertrauensschutz ist kein Thema der Rentenversicherung.