Hallo Frau B.,
wie W*lfgang Ihnen schon richtig geantwortet hat, teilen Sie einfach Ihrem RV-Träger die Alg1-Höhe mit, sobald Ihnen die Beträge bekannt sind. Ihre Krankenversicherung aus der Witwenrente ändert sich nicht durch eine Änderung oder den Wegfall des Einkommens - sofern jetzt Pflichtbeiträge zur KV abgezogen werden, sind Sie auch weiter darüber krankenversichert.