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Experten-Antwort

ALG 1 und Witwenrente

von Frau B.15.01.2017 | 14:58
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4 Antworten

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Hallo , werde ab 01. 06.2017 arbeitslos nun habe ich zwei fragen :, da meine Witwenrente immer auf meinem Gehalt angerechnet wurde und jedes Jahr wurde die Witwenrente neu berechnet ,da sich mein Einkommen jetzt ändert , kann ich wenn ich weis was ich an Arbeitslosengeld bekomme die Bescheinigung zum Rentenamt schicken um die Witwenrente neu auszurechnen lassen . Frage 2 ; Wenn ich dann kein Arbeitslosengeld mehr beziehe und kein Einkommen habe , bin ich dann über diese Witwenrente immer noch Krankenversichert . Danke schon mal .

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frau B.,

wie W*lfgang Ihnen schon richtig geantwortet hat, teilen Sie einfach Ihrem RV-Träger die Alg1-Höhe mit, sobald Ihnen die Beträge bekannt sind. Ihre Krankenversicherung aus der Witwenrente ändert sich nicht durch eine Änderung oder den Wegfall des Einkommens - sofern jetzt Pflichtbeiträge zur KV abgezogen werden, sind Sie auch weiter darüber krankenversichert.

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3 Antworten

W*lfgangam 15.01.2017 | 15:50
Halle Frau B. 1. Teilen Sie der DRV das neue Einkommen mit. Besser gleich noch den Vordruck R0660 ausfüllen, dann ist es perfekt - oder vor Ort ausfüllen lassen, das wird dann weitergeleitet. http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… 2. Ja, sofern die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner erfüllt sind. Wurde entsprechend beim Witwenrentenantrag bereits von der Krankenkassen geprüft, Schreiben der Kasse von damals sollte Ihnen vorliegen. Die Beitragsabzüge von der Witwenrente sind nur ein Indiz dafür, aber keine Gewissheit. Gruß w.
Bahneram 15.01.2017 | 16:24
Solange Sie ALG 1 erhalten, sind Sie über das Jobcenter Krankenversichert.
W*lfgangam 15.01.2017 | 17:58
...weder kommt ALG 1 vom Jobcenter, noch weiß Frau B. die Antwort auf ALG1 = KV-pflichtig nicht selbst - welche Frage haben Sie gelesen? ;-) Gruß w.
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