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Experten-Antwort

Alg1 Anspruch nach voller Erwerbsminderungsrente

von Nina13.01.2023 | 12:09
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Nur eine kurze Frage, wenn man aus dem Krankengeld in Erwerbsminderungsrente geht ohne das Alg1 vorher anzutasten, Dann bekommt man - nach Ende der befristeten Erwerbsminderungsrente ALG 1 - nach Ende der unbefristeten Erwerbsminderungsrente kein ALG 1 Hab ich das richtig verstanden? Und wenn ja, warum ist das so?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Nina,

für verbindliche Auskünfte zu Ihren Fragen sollten Sie sich direkt an die für Sie zuständige Agentur für Arbeit wenden.

Viele Grüße und ein schönes Wochenende!

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4 Antworten

Aloisam 13.01.2023 | 12:39
Mit einer befristeten EM-Rente gilt man als versicherungspflichtig im SGB III, es werden von der Rentenversicherung pauschale Beträge abgeführt. Das führt dazu, dass man im Anschluss Anspruch auf(fiktives) Alg 1 hat, sofern man vor der Rente versicherungspflichtig beschäftigt war oder Anspruch auf Ersatzleistungen hatte. Bei der Dauerrente fehlen schlicht die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung und eigentlich ist die Dauerrente nicht dazu gedacht, wieder in ein Erwerbsleben einzusteigen, denn damit wurde bescheinigt, dass die Erwerbsminderung nicht zu beheben war. Bei Besserung oder Gesundung kann man natürlich trotzdem in den Arbeitsmarkt zurückkehren.
Ninaam 13.01.2023 | 15:57
Hätte man denn die Möglichkeit freiwillig Beiträge zur Arbeislosenversicherung zu leisten bei der unbefristete Erwerbsminderungsrente? Nur so aus Sicherheitsgründen?
Aloisam 13.01.2023 | 16:12
Meines Wissens nicht. Es gibt zwar die Möglichkeit, sich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit zu versichern, aber das gilt eher für Selbstständigkeit oder Elternzeit.
Franziam 13.01.2023 | 16:20
Sie müssen eben die Konstellation haben, dass Ihre Rente wirklich bis zur Altersrente durchgeht oder Sie im Falle einer Gesundung gleich eine Arbeitsstelle finden. Ansonsten bliebe zur Arbeislosvermittlung dann nur das Bürgergeld.
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