Hallo Gudrun,
Karl-Ludwig hat Ihnen bereits die Möglichkeiten einer Altersrente aufgezeigt. Hier wäre noch zu ergänzen, dass Sie die Regelaltersrente ohne Abschlag frühestens nach Vollendung des 66. Lebensjahres in Anspruch nehmen können. Nur, wenn Sie die Wartezeit für besonders langjährig Versicherte von 45 Jahren erfüllt haben, ist die Altersrente mit Vollendung des 65. Lebensjahres abschlagsfrei möglich. Auf die Wartezeit von 45 Jahren werden Pflichtbeiträge ohne Zeiten der Arbeitslosigkeit und BÜZ berücksichtigt.
Ein früherer Rentenbeginn ist nur möglich, wenn bei Ihnen Erwerbsminderung vorliegt und Sie in den letzten 5 Jahren mindestens 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen zurückgelegt haben.