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Experten-Antwort

Alte Erwerbsunfähigkeitsrente bis 2001

von Franz19.07.2020 | 10:56
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6 Antworten

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Guten Tag, Die alten Erwerbsunfähigkeitsrenten wurden 2018 ja umbenannt, also heute steht auf meinem Bescheid auch das Wort Erwerbsminderungsrente. Wir sind nun aber unklar, ob damit auch die weiteren rechtlichen Bedingungen angepasst wurden? Also: 1. Ist mir heute ein selbständiges Gewerbe immer noch grundsätzlich verboten? Ich habe aktuell die Möglichkeit seriöser Heimarbeit, 2 Stunden täglich, das ist aber üblicherweise als Gewerbe anzumelden. Ich meine, das geht mit der EM-Rente, nicht aber mit meiner EU-Rente? 2. Die alten EU-Renten gingen meines Wissens automatisch mit 65 Jahren über in die Altersrente, zeitliche Wahlmöglichkeiten gab es nicht, und man musste auch nichts machen. Wie ist das heute? Ich bin jetzt 61 Jahre, seit 1997 voll erwerbsunfähig, Schwerbehindertenausweis GdB 100. 3. Ich werde das oft gefragt und weiss es selber auch nicht mehr. Wie hoch waren eigentlich damals die Abzüge, also was bedeutet das für meine Altersrente in etwa? Besten Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Franz,

die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit stand bis zum 30.06.2017 dem Anspruch auf EU-Rente immer entgegen.

Ab dem 01.07.2017 hat die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit zwar auch weiterhin zur Folge, dass EU nicht mehr vorliegt. Dies muss aber nicht zum Entfallen des Anspruchs auf die nach § 302b Abs. 2 SGB VI geleistete Rente wegen voller Erwerbsminderung führen. Der Anspruch besteht weiterhin, wenn unabhängig von der selbständigen Tätigkeit eine volle Erwerbsminderung vorliegt.

Bei Erreichen der Regelaltersgrenze wird Ihre Erwerbsminderungsrente von Amts wegen in die Regelaltersrente umgewandelt.

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen könnten Sie bereits zu einem früheren Zeitpunkt beantragen.

Bezüglich der Höhe der Altersrente, können Sie sich bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger Probeberechnungen erstellen lassen.

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5 Antworten

KSCam 19.07.2020 | 13:46
Ein Praktiker würde das Problem wie folgt lösen: Sofern Sie 35 Versicherungsjahre aufweisen können Sie als 61 Jähriger (JG 59) die Altersrente für Schwerbehinderte ab 61 + 2 Monaten - also praktisch sofort in Anspruch nehmen. Damit hätten Sie 1. kein Problem mehr mit den Namen Erwerbsunfähigkeits- oder Erwerbsminderungs Rente. 2. dürfen Sie auch jährlich 6300 € neben der vollen Rente zuversdienen (dieses Jahr sogar 44.590 €) 3. kann die Rente nicht mehr aus gesundheitlichem Grund wegfallen 4. dürfen Sie selbständig sein und 5. kann die Altersrente nicht niedriger sein als die bisherige Rente. Eine Probeberechnung können Sie dafür jederzeit anfordern. Sollten Sie 35 Jahre nicht aufweisen, können Sie im selben Schreiben noch die Frage an unsere Sachbearbeitung richten ob es bei EU, bzw EM Rente ein Problem gibt, indem Sie die Art und den Umfang der geplanten Selbständigkeit beschreiben. Nach Erhalt der Antwort wissen Sie Bescheid.
Franzam 19.07.2020 | 18:13
Hallo KSC, Nein, ich erreiche die 35 Jahre nicht, bin ja mit 38 Jahren berentet. Dann ist wohl doch das beste, direkt an die Rentenkasse zu schreiben, wir Altfälle sind wohl etwas kompliziert. Vielen Dank!
W°lfgangam 19.07.2020 | 18:24
Hallo Franz, Ihre Zurechnungszeit in der alten EU-Rente bis Alter 55+ zählt auch zu den 35 Jahren. Mit 16 in die Lehre, bis 38/EU-Fall dann schon 24 Jahre zusammen, und weiter die Zurechnungszeit bis 55 = weitere 17 Jahre. Macht in Summe 41 Jahre. Gruß w. PS: Altfälle sind gegenüber Neufällen noch recht einfach :-)
senf-dazuam 21.07.2020 | 10:20
Wenn ich mich recht erinnere, wurden die Abschläge erst mit den EM-Renten eingeführt (der sog. Zugangsfaktor beträgt dann 1,0). Daher sollte eine anschließende Altersrente (auch wenn sie vorzeitig sein sollte) ebenfalls ohne Abschlag gezahlt werden. Was das in Zahlen bedeutet, sollten Sie einmal in einer Probeberechnung für die geplante Altersrente bei der DRV klären lassen.
Biniam 21.07.2020 | 21:22
"Mit 16 in die Lehre, bis 38/EU-Fall dann schon 24 Jahre zusammen..." Nö, sind 22 Jahre, oder?
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