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Alter schützt nicht vor Steuer, besser Rechenbeispiel kann Kosten ersparen.

von Konrad Schießl21.01.2016 | 10:17
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4 Antworten

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Immer interessant die Beiträge unter Nachrichten und Magazin. Leider fehlt meist ein Rechenbeispiel hierzu , will dies nachholen: Bruttorente nur Ehemann 2016 28400 für,s Jahr. 20448,-- mit 72% steuerpflichtig - 2996,-- minus ( alte Regelung KrPflV. - 0102,-- Werbungskosten Rente - 0072,00 Pauschbetrag Sonderausgaben ------------- 17278,00 zu versteuerndes Einkommen,keine Steuer, da für 2016 bereits 17304-Existenz- minimum- als steuerfrei gelten. MfG.

4 Antworten

Gerhard S.am 21.01.2016 | 13:01
Nach ihrer Rechnung Schiko brauch ich mir wegen Steuern keine Gedanken machen wenn ich 2017 mit ca. 1500 Euro Brutto-Rente nach Hause gehe. Meine Frau arbeitet weiter mit 1200 Euro Brutto, sie wird dann in Steuerklasse 3 wechseln. Auf meine Frage ob uns als Ehepaar dann mehr Netto bleibt konnte mir mein Steuerberater auch keine Antwort geben. Er sagte nur sie wird dann keine Lohnsteuer mehr bezahlen, nur am Jahresende wird das wieder ausgeglichen. Ich habe immer geglaubt wenn ich Rentner bin haben wir am Jahresende mehr Netto, aber glauben ist nicht wissen.
Herz1952am 21.01.2016 | 15:01
Hallo Gerhard S., Sie müssen noch das Einkommen Ihrer Frau hinzurechnen. Deswegen werden Sie der Steuerpflicht wohl nicht entkommen. Von Ihrer Bruttorente werden 2017 ca. 4680,-- Euro für die Zukunft frei bleiben. Sie kommen dann zusammen auf 27720,-- Steuerpflichtiges Brutto. Abzüglich Sonderausgaben KV/PV, Werbungskosten (Rente und Arbeitnehmerfreibetrag) werden Sie kaum das steuerfreie Existenzminimum unterschreiten können.
Konrad Schießlam 21.01.2016 | 15:11
Der Nicht-Steuerberater rechnet so: 13320,-- mit 74 % zu verst.Rente 14400,-- Arbeitsverdienst Ehefrau --------- 27720,-- -2754,-- Krankenversicherung angeh.auf 8,5% -423,-- Pflegevers.Rente -169,-- Pflegevers. Arbeit -102,-- Werbungskosten Rente - 072,-- Pauschbetrag Sonderausgaben ---------- 24200,-- zu verst. Einkommen, somit 1200 Jahressteuer. MfG.
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