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Alters- und Witwenrente

von Ita07.02.2007 | 10:03
2638 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Expertenteam! Ich werde ab Oktober 07 Altersrente beziehen (Jahrgang 1942). Ich bin seit 2002 Witwe, aber mein Anspruch auf Witwenrente ruhte bisher wegen zu hoher eigener Einkünfte. Meine Altersrente wird ca.750 Euro,zuzüglich VBL-Rente ca. 500 Euro betragen. Habe ich ab Oktober Anspruch auf Witwenrente? Herzliche Grüße!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Den Ausführungen von Knut ist zuzustimmen.

@Ita:

Die um die Eigenanteile zur KV/PV gekürzte Altersrente wird - soweit damit der Freibetrag von derzeit 689,83 Euro überschritten ist - zu 40 % auf die Witwenrente angerechnet.

MfG

6 Antworten

Rosaam 07.02.2007 | 10:49
Werde im Oktober 59 und bin seit 2001 Witwe, arbeite seit 1963 -Lehre- mit Unterbrechung von Kindererziehung (5 Jahre) nunmehr fast 40 Jahre (die letzten 28 Jahre halbtags). Kann ich mit 59 Jahren aufhören, bekomme ich dann die volle Witwenrente wieder?
Knut Rassmussenam 07.02.2007 | 11:30
Unterstellt (und ja wahrscheinlich), dass die Eheschliessung vor dem 01.01.2002 erfolgte: J, die Witwenrente lebt auf, es gibt weiterhin eine EInkommensprüfung. Dabei wird aber nicht die VBL-Rente herangezogen. Formel: Netto-Rente - 689,83 (Freibetrag West) = X EUR, davon 40%, dieser Wert wird dann nur noch von der Witwenrente abgezogen.
Rosaam 07.02.2007 | 11:45
Was ist denn mit meiner eigenen Rente, bin ja noch berufstätig und habe vor dieses Jahr in Rente zu gehen. mfG Rosa
Knut Rassmussenam 07.02.2007 | 11:34
Bitte erstellen Sie bei Ihrer nächsten Frage einen neuen Beitrag, das ganze wird sonst unübersichtlich für den eigentlichen Beitragsersteller! Zu Ihrer Frage: Aufhören zu arbeiten können Sie jederzeit. Ja, sie würden dann die volle Witwenrente erhalten. Nur hätten Sie eben kein weiteres Einkommen.
Knut Rassmussenam 07.02.2007 | 11:53
Eine planbare Verrentung ist frühstens mit 60 Jahren möglich.
Schiko.am 07.02.2007 | 22:03
N atürlich haben sie anspruch auf eine witwenrente. Scheinbar war aber das bisher eigene einkommen so hoch dass durch die 40% anrechnung von der witwenrente nichts mehr übrig blieb. Erfreulich, dies wird sich bei ihnen zum guten ändern. Bei 750 altersrente, vermutlich netto, bleiben 689,83 anrechnungsfrei, es kommen nurmehr 60,17 €. Mit 40%, dies sind 24,07 €. die von der witwenrente gekürzt werden, zur anwendung. Also, kopf hoch, es kann nur noch besser werden. MfG.
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