Eine ungeminderte Altersrente kann der Mitarbeiter frühesten mit Vollendung des 65. Lebensjahres in Anspruch nehmen. Die Höhe der Abschläge bei einer vorzeitigen Inanspruchnahme richtet sich danach, welche vorzeitige Altersrente und wann er diese in Anspruch nehmen will.
Die Altersrente für langjährige Versicherte könnte er z. B. mit dem 63. Lebensjahr und einem Abschlag von 7,2 % in Anspruch nehmen.
Für weitere konkrete Auskünfte sollte sich der Mitarbeiter an eine für ihn zuständige Auskunfts- und Beratungsstelle wenden. Zu finden über die Suchfunktion "Beratungsstellen" in der linken Navigationsleiste auf dieser Seite!