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Altersrente

von Martin18.07.2007 | 13:29
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrtes Expertenteam, wann kann ein Mitarbeiter (*10/1947), der bereits Ende 2006 Altersteilzeit vereinbart hat und seit über 35 Jahren arbeitet, in die ungekürzte Altersrente gehen? Wie hoch sind seine Abschläge bei vorzeitiger Inanspruchnahme und wann wäre dies? Vielen Dank

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Eine ungeminderte Altersrente kann der Mitarbeiter frühesten mit Vollendung des 65. Lebensjahres in Anspruch nehmen. Die Höhe der Abschläge bei einer vorzeitigen Inanspruchnahme richtet sich danach, welche vorzeitige Altersrente und wann er diese in Anspruch nehmen will.

Die Altersrente für langjährige Versicherte könnte er z. B. mit dem 63. Lebensjahr und einem Abschlag von 7,2 % in Anspruch nehmen.

Für weitere konkrete Auskünfte sollte sich der Mitarbeiter an eine für ihn zuständige Auskunfts- und Beratungsstelle wenden. Zu finden über die Suchfunktion "Beratungsstellen" in der linken Navigationsleiste auf dieser Seite!

1 Antworten

Schadeam 18.07.2007 | 15:06
abschlagsfrei ist die Rente, falls keine Schwerbehinderung vorliegt erst mit 65, also zum 01.11.2012 (ein Monat früher, falls er am 01.10.47 geboren ist). Die AR nach Altersteilzeit wäre frühestens mit 61+10 Monaten möglich und hätte bei frühesten Rentenbeginn 11,4 Abschlag. Aber das ist ja schon lange geklärt, weil wie Sie schreiben der AT Vertrag bereits im letzten Jahr unterschrieben wurde?? oder?
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