Hallo Brigitte,
ob Fahrkostenzuschüsse des Arbeitgebers als Entgelt und somit als Hinzuverdienst anzurechnen sind, ist von der Steuerpflicht abhängig. Steuerpflichtige Fahrkostenzuschüsse gehören zum Entgelt und würden zu einer Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze führen.