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Experten-Antwort

altersrente, fehlende anrechnungszeiten 1969/73

von Hans-Reinhard Kloos04.04.2016 | 16:18
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17 Antworten

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Hallo, Bei der rentenanfrage habe ich festgestellt das einige jahre (1969-1973) an anrechenzeiten gaenzlich fehlen, es ist mir unmoeglich noch die unterlagen gerbei zu schaffen. 01.011969-01.02.1971 war ich nach meiner lehre bei hoesch in schwerte als geselle berufstaetig. Direkt danach habe ich i dortmund die technikerschule besucht, Ueber meine berufsjahre ist sowohl beim finanzamt, der AOK und bei der deutschen rentenversicherung nichts bekannt obwohl ich damals meine beitraege gezahlt habe. Von der technikerschule dr. blindow/dortmund (damals gefoerdertes regierungprojekt, ich bekam 80% von meinem letzten lohn) habe ich nur noch das abschlusszeugnis mit dem enddatum (das reicht der deutschen rentenversicherung nicht). Alle 4 jahre werden jetzt nicht anerkannt, was kann ich tun?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Herr Kloos,

in der Tat ist es schwierig nach einem so langen Zeitraum die Nachweise zu beschaffen, wenn man Sie nicht selber besitzt.

Bei Ihnen fehlen nach eigenen Angaben unterschiedliche Versicherungszeiten. Sie könnten sich ggf. nochmal an die Firma Hoesch wenden, ob die evtl. noch irgendwelche Unterlagen von Ihnen haben und bezüglich des Techniker an die Schule, an der Sie den Techniker absolviert haben.

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16 Antworten

Mitleseram 04.04.2016 | 17:07
Um diese Sachen sollte man sich früher kümmern und nicht erst nach über 40 Jahren, Sie sind doch bestimmt schon vorher mal zwecks Kontenklärung von der Rentenversicherung angeschrieben worden. Besteht die Schule noch? Dann sollten Sie sich die Zeit bescheinigen lassen, ansonsten haben Sie sehr schlechte Karten.
Mitleseram 04.04.2016 | 17:07
Um diese Sachen sollte man sich früher kümmern und nicht erst nach über 40 Jahren, Sie sind doch bestimmt schon vorher mal zwecks Kontenklärung von der Rentenversicherung angeschrieben worden. Besteht die Schule noch? Dann sollten Sie sich die Zeit bescheinigen lassen, ansonsten haben Sie sehr schlechte Karten.
Santanderam 04.04.2016 | 17:15
Lassen sie von der DRV einmal nachprüfen ob für den in Frage kommenden Zeitraum versehentlich eine zweite Rentenversicherungsnummer angelegt ist. Dann müsste man nur die beiden Konten zusammenführen.
Lisam 04.04.2016 | 18:51
Die VK nachreichen... ;-) Als erstes sollten Sie sich die Zeiten sortieren. Was und wann fehlt denn nun? Sie werfen gerade Anrechnungszeiten (Schul- Fach- Hochschulzeiten) und Beitragszeiten durcheinander. •Schulzeiten nach dem 17. Lebensjahr: Abschlusszeugnis der Schule, lässt sich ggf. von der Schule noch eine Bescheinigung ausstellen. •Berufsausbildung: Prüfungszeugnis und Lehrvertrag in Kopie einsenden •Abhängige Beschäftigung bis 12/1972: Versicherungskarte im Original einsenden. Ansonsten brauche ich mehr bzw. genauere Infos zu dem was fehlt. MfG Lis
Schadeam 04.04.2016 | 19:29
Sorry, mit der Wende (1989-92) hat es beim besten Willen nichts zu tun, wenn Ihnen Belege aus den 60er und 70er Jahren fehlen. Sie waren ja im Westen und nicht im Osten zu Gange! Bis 1972 sind Löhne in die damals gültigen Versicherungskarten eingetragen worden. Diese Karten wurden beim Ausscheiden aus einer Firma dem Mitarbeiter ausgehändigt mit den Worten: "bitte dem nächsten Arbeitgeber vorlegen oder der Rentenversicherung zurückschicken" Wenn das nicht geschehen ist, haben zumindest nicht nur "andere das verbockt", dann hatten Sie auch Ihren Anteil daran. Mit einer weiteren Versicherungsnummer kann das eigentlich auch nicht zusammenhängen, weil es 1971 die heutigen Versicherungsnummern noch gar nicht gab......:) Für Schul- und Fachschulzeiten gab es schon immer die Regelung, dass diese Zeiten für die spätere Rente wichtig sind; wenn die Schule die Zeit nicht mehr bescheinigen kann, müssen Sie sich zumindest vorhalten lassen, dass auch Sie sich 40 Jahre lang nicht drum gekümmert haben. Es wird schwierig da etwas zu machen.
W*lfgangam 04.04.2016 | 19:29
Zitat von Lis anzeigenausblenden
Hallo Lis, genau die wird fehlen/verloren gegangen sein. Nicht wenige Versicherte haben die 'letzte' VK (Daten bis 31.12.1972) nach Umstellung auf das elektronische Meldeverfahren leider nicht mehr zur Aufrechnung vorgelegt ...verschwand dann im Laufe der Jahre durch diverse persönliche Ereignisse (3x umgezogen, 1x ...). Am Besten wäre es, in diesem Fall die örtliche Beratungsstelle aufzusuchen, die kennt Möglichkeiten der 'Glaubhaftmachung' verlorener Versicherungsunterlagen; Tipp: Zeugenerklärungen von Arbeitskollegen, könnte auch für die Fachschulzeit möglich sein, da so ein Abschlusszeugnis am Prüfungstag nicht einfach vom Himmel fällt (wenn die frühere Schule/oder Rechtsnachfolgerin nicht noch Unterlagen im Keller rumliegen hat). Gruß w.
Lisam 04.04.2016 | 22:39
Soderle, erst mal vorab haben Schade und W*lfgang ganz recht. Die Zeit bis 12/1972 wurde auf Versicherungskarten eingetragen, die dem Rentenversicherungsträger hätten übersandt werden müssen wenn sie voll war bzw. eben 1972/1973. Über die Jahre wurden Sie des Öfteren zur Kontenklärung aufgefordert, daher dürfen Sie sich jetzt nicht wunden, wenn div. Aufbewahrungsfristen verstrichen sind. Und nein mit der Wende hat das genau Garnichts zu tun. Mag sein, dass das Arbeitsaufkommen dadurch erhöht ist, aber es kommt deswegen nix weg. Sooo die böse Versicherungskarte. Das ist so eine A5 Pappkarte, wo das Entgelt vom Arbeitgeber eingetragen wurde, vielleicht hilft das beim wiederfinden. Ansonsten ist die Frage von welcher DRV reden wir? DRV Bund? Die Werkzeugmacherlehre hört sich doch nach ArV an. Vielleicht wurde die VK auch damals an die zuständige LVA gesandt und liegt dort im Archiv. (Im Normalfall sollte die DRV Bund auch die "LVA" anschreiben, ob die VK dort vorliegt.) Ansonsten können Sie noch Arbeitsverträge einreichen, dann können zwar nicht die echten Verdienste eingetragen werden, aber evtl. eine Glaubhaftmachung. Jo, ist lang her... Die Privatschule ist dann so die nächste Geschichte für sich. Um diese Zeit als Anrechnungszeit zu bekommen, reicht normalerweise nur das Abschlusszeugnis nicht aus. Da eben "nur" die Aussage Beginn 02/1971 eben kein Nachweis ist. Es kommt aufs Zeugnis drauf an, ob man da ein Zeitraum ableiten kann, oder ggf. Halbjahreszeugnisse / Zwischenzeugnisse einreichen. Ansonsten ist der beste Weg die Westfalen-Akademie anschreiben und nachfragen, ob die noch Unterlagen haben. Zur Fördermaßnahme selber: damals wurden evtl. Steuern und Krankenkasse bezahlt, aber so eine Maßnahme war sicher nicht RV-Pflichtig. Somit fehlen "nur" 2 Jahre Pflichtbeitragszeiten, für die Schule gibt es eh keine Entgeltpunkte und dürfte sich kaum auswirken. Und nun meckere ich mal zurück ;-) So eine Mail macht mal garkeinen Sinn. Die haben keine Ahnung und können auch keine nicht nachgewiesene Zeiten in Ihr Konto mogeln. Es ist leider wie bereits gesagt, man muss selber auf seine Unterlagen achten und auch bei der Kontenklärung mitwirken. Und vor allem dann nicht maulen wenn der Rentenbescheid auf sich warten lässt, weil die Kontenklärung andauert. MfG Lis Mehr Fragen? Einfach her mit :-)
Lisam 05.04.2016 | 00:04
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
für die Schule gibt es eh keine Entgeltpunkte und dürfte sich kaum auswirken.
Lis ...geht es um Schule oder _Fachschule_?! ;-) Hey Lieschen - Sie machen sich wirklich sehr viel Mühe, aber dabei sollten Sie auch auf ein paar Feinheiten in der (vorrangigen) Bewertung der Zeiten achten. Gruß w.
Hallo W*lfgang, das ist mir durchaus bewusst, nur macht die Fachschule den Kohl auch nicht Fett. Lässt sich eben nicht in Zahlen ausdrücken ;-) Wenn ein Entgeltpunkt fehlt, kann ich ihm sagen wie viel Euro Ihm im Monat flöten geht. Und eben nicht, dass er denkt, dass die 2 Jahre Fachschule mehrere 100 Euro ausmachen. Prinzipiell ist es immer doof wenn ne Zeit fehlt... Das ist dann wieder die Sache mit den Unterlagen aufheben und anderen die Schuld in Schuhe schieben. Daher schauen was noch alles vorhanden ist und was man daraus im Notfall "basteln kann". Hört sich blöd an und ist nicht willkürlich, kommt eben auf die vorhandenen Unterlagen an. Aber das wissen Sie ganz gut selber denke ich :-) MfG Lis
Datenschutzam 05.04.2016 | 16:49
Sollte man nicht mal die VSNR und die Adresse usw. aus den Beiträgen entfernen?
meyeram 10.04.2017 | 10:09
Auch mir geht es so.Und ich kann die dummen Sprüche wie"selber Schuld und hättest besser aufpassen sollen"nicht mehr hören.Erspart uns das.Ich habe sogar von 1969 eine Arbeitsbescheinigung mit Stempel und Unterschrift vom Arbeitgeber-reicht nicht
meyeram 10.04.2017 | 10:09
Auch mir geht es so.Und ich kann die dummen Sprüche wie"selber Schuld und hättest besser aufpassen sollen"nicht mehr hören.Erspart uns das.Ich habe sogar von 1969 eine Arbeitsbescheinigung mit Stempel und Unterschrift vom Arbeitgeber-reicht nicht
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