Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Altersrente für langjährig Versicherte

von Heini28.10.2008 | 22:46
1301 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Laut meiner letzten Rentenauskunft kann ich vorzeitig in Rente gehen, da 35 Jahre voll. Bei mir würde das einen Abzug von 8,4% bedeuten. 2 Fragen hierzu: 1) Stimmt es, daß ich in dem Falle bis zum Eintritt der Regelaltersrente pro Monat 400 € hinzu verdienen kann, ohne daß es eine Rentenkürzung zur Folge hat? 2) In der Rentenauskunft steht unter Punkt E Altersrenten: Der Rentenabschlag ... kann jedoch durch eine besondere Beitragszahlung zur Rentenversicherung ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Was heißt das und um was für eine Summe geht es da? Lohnt sich so was?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Zu 1)

Anspruch auf eine Altersrente als Vollrente besteht bis zum Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wird nur dann, wenn das Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung oder das Arbeitseinkommen aus einer selbständigen Tätigkeit oder vergleichbares Einkommen die monatlich maßgebende Hinzuverdienstgrenze von 400,00 EUR nicht übersteigt. Im Laufe eines Kalenderjahres darf diese jedoch zwei mal bis zum Doppelten überschritten werden, ohne dass der Rentenanspruch dadurch berührt wird (= maximal 800,00 EUR).

Zu 2)

hier verweisen wir auf die Ausführungen von "no name".

3 Antworten

no nameam 29.10.2008 | 06:30
zu 1) Ja! Nach Erreichen der Regelaltersgrenze (bei Ihnen wohl 65) können Sie sogar noch mehr dazu verdienen, ohne Auswirkung auf die Rentenhöhe. 2) Meist handelt es sich um eine Summe von mehreren Tausend Euro, mit der Sie die 8,4 % Abschlag ausgleichen können. Damit wäre Ihre Rentenhöhe so hoch, als ob Sie mit 65 Jahren in Rente gehen würden. Diese Einzahlung lohnt sich meistens nicht, aber Sie können gerne bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger eine Proberechnung anfordern, wie hoch die Summe bei Ihnen wäre.
Carolaam 29.10.2008 | 07:45
Hallo Heini, ich vermute, dass Sie Jahrgang 1950 sind? Der Hinzuverd. ist dann bis 65 u. 4 Monate einzuhalten u. darf sogar in zwei Monaten i. Jahr bis zu 800€ betragen MfG
Rosannaam 29.10.2008 | 09:50
Hallo Heini, damit Sie in etwa eine Größenordnung über die Höhe des Beitragsaufwandes zum Ausgleich eines Altersrentenabschlags haben: Beispielsweise kosten die Beiträge zum Ausgleich eines mtl. Rentenabschlages von 100 EUR bei einem um 1 Jahr vorgezogenen Rentenbeginn schon mehr als 23.000,- EUR, bei einem um 3 Jahre vorgezogenen Rentenbeginn ca. 25.000,- EUR. Als Hinweis: Es gibt sogar Arbeitgeber, die ihren Arbeitnehmern bei vorzeitigem Ausscheiden aus der Firma diesen "Beitrag" zahlen (quasi um sie "loszuwerden"). Das ist allerdings nicht die Norm, da dies auf freiwilliger Basis oder evtl. auch aufgrund tariflicher Vereinbarungen geschieht. MfG Rosanna.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
11 Minuten

Wer sein eigener Chef wird, muss vieles planen und organisieren – auch die Altersvorsorge. Für manche Berufsgruppen ist die gesetzliche Rentenversicherung Pflicht, für andere freiwillige Option. Ein Überblick über die verschiedenen Vorsorge-Varianten.

Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026