Zu 1)
Anspruch auf eine Altersrente als Vollrente besteht bis zum Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wird nur dann, wenn das Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung oder das Arbeitseinkommen aus einer selbständigen Tätigkeit oder vergleichbares Einkommen die monatlich maßgebende Hinzuverdienstgrenze von 400,00 EUR nicht übersteigt. Im Laufe eines Kalenderjahres darf diese jedoch zwei mal bis zum Doppelten überschritten werden, ohne dass der Rentenanspruch dadurch berührt wird (= maximal 800,00 EUR).
Zu 2)
hier verweisen wir auf die Ausführungen von "no name".