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Altersrente für Schwerbehinderte

von Eifelwind26.01.2008 | 14:39
1266 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Juni 2008 vollende ich 60.Lbj - 35 Jahre Arbeit erfüllt - seit Nov 99 habe ich 70%GdB(seit 1965 schon 50%) Seit 04/2004 erhielt ich EU-Rente, seit 05/2007 aber eine EM-Rente (gleiche Summe), befristet auf 04/2010. Ich kann ab 07/2008 Altersrente (ca. 100,- € höher)erhalten. Frage: Verbessere ich meine Altersrente, wenn ich bis 07/2011 warte (wäre dann 63)?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo User,

Ihrer Schilderung nach zu urteilen erfüllen Sie die Voraussetzungen für die Anwendung der Vertrauensschutzregelung. Ein abschlagsfreier Rentenzugang wäre bereit mit Vollendung des 60.Lebensjahres möglich.

Unklar ist allerings ist Ihre Frage nach einer "Verbesserung" Ihrer Altersrente wenn Sie bis zum 63.Lebensjahr warten würden. Ich empfehle Ihnen eine Beratungsstelle Ihres zuständigen Rentenversicherungsträgers aufzusuchen und dort eine maschinelle Ermittlung (fiktive Berechnung) vornehmen zu lassen.

M.f.G.

4 Antworten

dirkam 27.01.2008 | 11:50
Ja.
Heinericham 28.01.2008 | 08:29
Hallo, nach Ihren Ausführungen würden Sie die Vertrauenschutzvoraussetzungen für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen erfüllen, woduch bei einem Rentenbeginn mit Vollendung des 60. Lebensjahres die Altersrente ohne Minderung gezahlt würde. Wenn Sie erst mit Vollendung des 63. Lebensjahres diese Altersrente beantragen würden, so hätten Sie weiterhin dann lebenslang die Rentenminderung. Ob die Rente dann noch höher sein wird ist zweifelhaft. Es klingt zwar komisch, ist aber so. Lassen Sie sich dahingehend unbedingt in einer Auskunfts- und Beratungsstelle beraten. Sprechen Sie hierbei insbesondere die Problematik mit dem Abschlag an. MfG
ednilgiesam 28.01.2008 | 11:29
Guten Tag ! Zur Zeit habe ich eine Gleichstellung kann ich auch mit 60 zum 01.06.2012 in Rente gehen oder erst am 01.11.2015 Bin 1952 geboren. Vielen Dank
Schadeam 28.01.2008 | 11:58
solange Sie nur gleichgestelltsind, also keine 50%ige Schwerbehinderung haben, ist die Altersrente für Schwerbehinderte nicht möglich. Dann kann nur die AR für langjährig Versicherte greifen und die wäre mit Abschlag ab 63 möglich, sofern 35 Versicherungsjahre vorliegen.
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