Hallo Schwerbehinderung,
zunächst Danke für den Hinweis!
Wie Sie den bisherigen Beiträgen bereits entnehmen konnten, gilt für Schwerbehinderte (Jahrgang 1956) folgendes:
Künftiger normaler Rentenbeginn: 63 + 10 Monate
Frühester vorzeitiger Rentenbeginn mit Abschlag von 10,8 Prozent: 60 + 10 Monate