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Experten-Antwort

Altersrente für schwerbehinderte Menschen

von Schwerbehinderung05.12.2017 | 20:45
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin auf der Internetseite https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/altersrente… über fogende Zahlen gestolpert: Für ´normale´ im Jg. 1956 liegt die Regelaltersgrenze bei 65 J 10 Monate. Für Schwerbehinderte mindest. Vollendung von bei 66J 10 M für Jg 1956??!! Ist das nicht ein Fehler? Hier der einfachheit halber die Passge: "Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen Die wichtigsten Voraussetzungen für eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen sind: mindestens Vollendung von 66 Jahren und 10 Monaten für Jahrgang 1956, Anerkennung als schwerbehindert bei Beginn der Rente oder Erfüllung einer Wartezeit von 35 Jahren. Die Altersgrenze für diese Rente wurde in den Jahren 2001 bis 2003 schrittweise auf 63 Jahre angehoben. Ein Rentenbeginn mit 60 ist aber – mit Abschlägen – nach wie vor möglich. Mit dem Gesetz zur „Rente mit 67“ wurde die Altersgrenze für die Regelaltersrente schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Für schwerbehinderte Versicherte, die nach 1951 geboren sind, steigt die Altersgrenze für einen abschlagsfreien Rentenbeginn ebenfalls schrittweise auf 65 Jahre. Zugleich steigt das Mindestalter für diese Altersrente in Stufen auf 62 Jahre. Der Rentenabschlag bei vorzeitigem Bezug dieser Altersrente beträgt wie bisher maximal 10,8 Prozent."

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Schwerbehinderung,

zunächst Danke für den Hinweis!

Wie Sie den bisherigen Beiträgen bereits entnehmen konnten, gilt für Schwerbehinderte (Jahrgang 1956) folgendes:

Künftiger normaler Rentenbeginn: 63 + 10 Monate

Frühester vorzeitiger Rentenbeginn mit Abschlag von 10,8 Prozent: 60 + 10 Monate

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10 Antworten

W*lfgangam 05.12.2017 | 21:00
Hallo Schwerbehinderte, Ja! der Alterskorridor für diese Rente wird von bisher 60 (10,8 % Abschlag) - 63 (kein Abschlag) auf 62-65 angehoben. Für Jg. '56 ist die Altersgrenze um 10 Monate angehoben, somit 60+10 - 63+10. Der verlinkte Artikel wird sicher korrigiert werden. Gruß w. PS/Anmerkung: wäre nett, wenn _alle_ Artikel (nicht nur die in 'Aktuelles') einen Zeitstempel/Veröffentlichkeitsdatum hätten, um hier ggf. 'frühere/damals' gültige Aussagen von neueren/angepassten Rechtslagen dann trennen zu können.
Fortitude oneam 05.12.2017 | 22:23
Hallo Schwerbehinderung, in der Tat ist der Link der DRV veraltet bzw. nicht korrekt. Alternative Quellen z.b. : http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_… https://www.behindertenbeauftragte.de/DE/Themen/Soziales/Renten/… Ihr Jahrgang 1956 = Regelaltrsrente 65 Jahre und 10 Monate . Mit GdB 50 und 35 Jahre Wartezeit, dann mit 63 Jahren und 10 Monaten ohne Abschlag oder mit 10,8% Abschlag, dann schon mit 60 Jahren und 10 Monaten. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Schwerbehinderungam 06.12.2017 | 01:54
Ich danke Euch für die Antworten. Ich hatte es für eine ziemlich aktuelle, weil 2014er Infos enthaltende Hauptseite gehalten, aber eben mit einem Fehlerteufel. Und ja, ein Zeitstempel auf jeder Seite / für jeden Artikle hinsichtlich (letzte Über-/Bearbeitung am; Stand vom; veröffentlich am) würde wirklich Klarheit schaffen. So Ihr Nachtaktiven ich wünsch Gute Nacht!
Schwerbehinderungam 06.12.2017 | 14:58
Nochmals Danke. Und zur Richtigstellung: Die Jahrgangsangabe entstammte dem Beispiel auf der RV-Internetseite. Da gab es die Tabelle für ´die normale EckrentnerIn´ (jeder Jahrgang einzeln ausgewiesen). Zufall dass das Bsp. für Schwerbehinderung ausgerechnet den Jg. 1956 (und dann mit dem Fehler) aufgriff... - leider ohne eine schöne Tabelle, die könnte ja mal seitens der DRV gefertigt und jeweils als Synopse! bei Änderung fortgeschrieben werden ... . Ich werde-muss-darf noch etwas länger arbeiten. Gruß aus der Ecke der 1960,61,ffer
W*lfgangam 08.12.2017 | 21:50
"Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen Die wichtigsten Voraussetzungen für eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen sind: mindestens Vollendung von 66 Jahren und 10 Monaten für Jahrgang 1956," https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/altersrente… Hallo Red., was soll das? Ihr seid ja langsamer, als mein Bürokaffee morgens durchgegluggert ist – hat Redakteur Olaf Housten/'wir haben ein Problem' ;-) Gruß w.
Cokeam 09.12.2017 | 10:24
Auch ich habe eine Frage,die mich sehr beschäftigt.Welche der 3 Summen die auf der Renteninformation stehen werden denn zur Berechnung der Schwerbehindertenrente genommen? Ich wäre sehr dankbar wenn ich eine Antwort dazu bekommen würde.
Cokeam 09.12.2017 | 13:06
Herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Ich bin 1956 geb. und könnte mit 63+10 ohne Abschläge gehen, da sich aber mein Gesundhetszustand so verschlechtert hat werde ich wohl mit Abschlägen gehen müssen und von daher wollte ich wissen von welcher Summe denn Abschläge abgezogen werden, es steht wirklich nichts davon in der Renteninformation - also gehe ich von der 2.Summe (mittlere) aus... Einen schönen 3. Advent, Gruß Conny
Klugpuperam 09.12.2017 | 11:42
Hallo Coke, eigentlich steht in der Renteninformation gar nichts zur Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Die aufgeführten Summen können Sie aber nährungsweise verwenden. Sollte in der Altersrente zum gewünschten Zeitpunkt kein Abschlag enthalten sein, dann wird sich die Rentenhöhe irgendwo zwischen dem 2. und 3. abspielen. Bei einem Rentenbeginn mit Anschlägen entsprechend weniger. Für konkretere Zahlen sollten Sie eine entsprechende Rentenauskunft anfordern.
Cokeam 09.12.2017 | 13:07
Herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Ich bin 1956 geb. und könnte mit 63+10 ohne Abschläge gehen, da sich aber mein Gesundhetszustand so verschlechtert hat werde ich wohl mit Abschlägen gehen müssen und von daher wollte ich wissen von welcher Summe denn Abschläge abgezogen werden, es steht wirklich nichts davon in der Renteninformation - also gehe ich von der 2.Summe (mittlere) aus... Einen schönen 3. Advent, Gruß Conny
W*lfgangam 10.12.2017 | 18:47
Hallo Coke, wenn die Renten-Info aus 2017, aber noch vor dem 01.07. erstellt worden ist, erhöhen Sie den mittleren Betrag zunächst um 1,9 % (sollte der _aktuelle Rentenwert_ bereits 31,03 /Rückseite der Renteninfo sein, rechnen Sie keine Erhöhung drauf!). In der ersten Zeile steht, bis wann Ihre Versicherungszeiten bis dahin erfasst worden sind. Für jedes weitere 10.000 EUR Brutto-SV-Einkommen bis zum Rentenbeginn erhöhen Sie den mittleren Betrag um 8,30 EUR. Dann rechnen Sie den erwarteten Abschlag runter, ziehen rd. 11 % für die KV/PV ab, und Sie haben den Auszahlungsbetrag Ihrer Rente (vor Steuern!) Einfacher geht's, sich das in der nächsten Beratungsstelle auf den Punkt bringen zu lassen. Gruß w.
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