Hallo Baer60
Grundsätzlich wird bei der Hinzuverdienstprüfung 1/12 des Jahreseinkommens zugrunde gelegt. In Ausnahmefällen ist auch ein monatlicher Nachweis des Arbeitseinkommens möglich, wobei die Schwierigkeit besteht, die einzelnen Kosten des Unternehmens auf einzelne Monate entsprechend zu verteilen.
Rechtsgrundlagen sind die § 34 SGB VI i.v.m. den § 15 SGB IV, 21SGB X und § 4 Abs. 3 EstG.
Sprechen Sie dieses Thema doch sinnvollerweise nochmals bei der Rentenantragstellung in einer unserer Beratungsstellen an.