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Experten-Antwort

Altersrente nach Einbürgerung, was beachten?

von Sebastian18.01.2017 | 11:51
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Meine Frau wurde Ende letzten Jahres in Deutschland eingebürgert, davor war sie chinesische Staatsbürgerin. Sie hat bisher weder in China noch in Deutschland entgeltlich gearbeitet, nur in beiden Ländern studiert und in Deutschland 1 Jahr als Au-Pair gearbeitet. Seit 4 Monaten arbeitet sie nebenbei als Werkstudentin für ~900€/Monat. Was müssen wir für ihre spätere Rente beachten? Sie ist jetzt 28 und hat ja bisher noch nichts eingezahlt. Sollte man ihre Studienzeiten im Ausland anrechnen lassen?

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sebastian,

wir können uns der Antwort von Schade vollumfänglich anschließen.

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5 Antworten

Schadeam 18.01.2017 | 12:38
Schul- und Studienzeiten ab 17 zählen als Anrechnungszeiten bei den Versicherungszeiten (z.B. 35 Jahre) mit, steigern aber wertmäßig die spätere Rente nicht. Auch Studienzeiten im Ausland zählen bei der DRV. Ihre Frau kann sich son der deutschen und der chinesischen Uni die Zeit des Schulbesuches bestätigen lassen und diese Bestätigung jederzeit bei der DVR einreichen. Spätestens dann wenn sie mal in einer Kontenklärung danach gefragt wird. Alles weitere wird die Zukunft zeigen. Wann und unter welchen Bedingungen eine heute 28 Jährige später in Rente gehen kann, steht in den Sternen. Bis Sie 63, 65 oder 67 ist wird es noch viele Gesetzesänderungen geben.
KSCam 19.01.2017 | 20:26
Ein Abschlusszeugnis sagt in aller Regel lediglich aus, dass Sie am xx.xx.xxxx das Studium beendet haben, nicht jedoch von wann bis wann Sie studiert haben / immatrikuliert waren. So gesehen will die DRV in der Regel einen Nachweis aus dem die "von" "bis" Daten hervorgehen. Zeiten die über die 8 Jahre hinausgehen wirken sich nach derzeitigem Recht nicht (kaum) aus, man weiß aber nie was die Zukunft bringt. Wenn Sie diese Zeiten nicht angeben wollen, zwingt Sie doch niemand dazu, das machen Sie doch freiwillig. Und wo ist denn heute im Internetzeitalter das Problem? Ein 28 Jähriger der studiert hat (also ein intelligenter Mensch) wird doch in der Lage sein seine Schule oder Uni anzuschreiben (mailen) und eine entsprechende Bescheinigung anfordern könne, oder? Wenn diese Frage ein heute 60 Jähriger stellt, dann hat die Uni wohl nichts mehr aus der Zeit vor 30-40 Jahren - aber bei Ihrer Frau gehts doch nur um die letzten 10 Jahre, das wird doch ein Schul(Uni)sekretariat und Sie nicht überfordern? Wenn es später mal wichtig würde wären Sie froh wenn Sie das heute bereitserledigt hätten.
Sebastianam 20.01.2017 | 07:52
Man merkt, dass sie noch keinen Kontakt zu chinesischen Schulen/Behörden hatten. Aber danke für die Info.
KSCam 20.01.2017 | 15:24
Da haben Sie natürlich Recht, diese Erfahrungen hat wohl kaum ein Mitarbeiter der DRV - warum auch? Aber nur weil chinesische Stellen Mühe haben Studienbescheinigungen auszustellen wird die DRV ihr Verfahren auch nicht ändern. :)
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