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Experten-Antwort

Altersrente nach Erwerbsminderungsrente

von dieter müller29.06.2014 | 13:54
842 Ansichten
3 Antworten

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Ich erhalte eine voll Erwerbsminderungsrente und werde ich ca. 5 Jahren die Altersrente erhalten. Da ich bereits relativ lange erwerbsunfähig bin, ist meine Erwerbsminderungsrente höher als die zu erwartende Altersrente. Ist es richtig, daß dann die Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente umgewandelt wird, aber der Rentenbetrag unverändert hoch bleibt - also nicht auf das Niveau der niedrigeren Altersrente gesenkt wird ? Wenn dem so wäre, dann würde auch eine Nachzahlung von Rentenbeiträgen in die Altersrente keinen Sinn machen - oder ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

§ 88 SGB VI regelt die Übernahme von persönlichen Entgeltpunkten bei Versichertenrenten. Eine Altersrente, die z.B. nach einer Rente wegen Erwerbsunfähigkeit im Anschluss geleistet wird, kann daher nicht in geringerer Höhe gezahlt werden (Besitzschutz).

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2 Antworten

Schorscham 29.06.2014 | 14:48
Nach der derzeitgen Rechtslage genießen Sie Bestandsschutz, sodass Ihnen Ihre bisherigen Entgeltpunkte erhalten bleiben. Demnach kann Ihre Altersrente nicht niedriger ausfallen, als Ihre bisherige EM-Rente. Allerdings sind Gesetze nicht in Stein gemeißelt und können jederzeit geändert werden. Und in 5 Jahren kann noch viel passieren.
KSCam 29.06.2014 | 14:51
Und Beiträge einzuzahlen macht bei einem EM Rentner in aller Regel auch keinen Sinn......
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