Hallo Fred Otto,
ich gehe jetzt mal davon aus, dass Sie deutscher Staatsangehöriger sind und auch bleiben: Dann kann eine Altersrente in gleicher Höhe nach Peru gezahlt werden, wie in Deutschland und zwar auch schon ab dem frühesten Rentenbeginn (Ausnahme: Die Rente enthält Zeiten nach dem Fremdrentengesetz).
Ich verweise auch auf diese Broschüre: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232764/publicationFile/24088/arbeiten_in_deutschland_und_vertragslosen_ausland.pdf