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Experten-Antwort

Altersrente und Einkünfte

von Franz S.08.11.2021 | 11:17
109 Ansichten
3 Antworten

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Ich gehe vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Altersrente. Ich bin zusätzlich zu meiner Berufstätigkeit Nebenerwerbslandwirt und habe noch Mieteinahmen. Welche Einnahmen werden auf meine Altersrente angerechnet? Von den Einkünften als Landwirt werden mir steuerrechtlich bei der Steuerhebung Beträge mindernd angerechnet. Welcher Betrag wird bei meiner Rente angerechnet: die tatsächlich erzielten Gewinne oder der geminderte Betrag? Vielen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Franz,

den getroffenen Aussagen von „Siehe hier“ und „Lesen bildet“ stimmen wir zu.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Lesen bildetam 08.11.2021 | 12:28
Das richtet sich allein nach der steuerlichen Bewertung Ihrer Einkünfte. Diese finden Sie in Ihrem Steuerbescheid. Ihr Steuerberater kann Sie dazu auch beraten. https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech…
Siehe hieram 08.11.2021 | 12:29
Hallo Franz S., da Sie verschiedene Einkünfte neben der Rente haben (werden), hier der Link zu den GRA (gemeinsame rechtliche Anweisungen) § 34 SGB VI, in denen geregelt ist, wann welche Einkunftsart in welcher Höhe zu berücksichtigen ist https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech… Da Sie nicht geschrieben haben, ob die Mieteinnahmen auch im Zusammenhang mit der Landwirtschaft stehen, finden Sie hier auch die unterschiedlichen Voraussetzungen. Wenn Ihnen diese Ausführungen 'unverständlich' sein sollten, können Sie sich diese auch direkt bei Ihrer zuständigen Rentenversicherung auf Ihre persönlichen Zahlen bezogen erklären lassen. Eine schöne Woche und alles Gute!
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