Hallo Fr. Akka,
die Altersrente wird aus den rentenrechtlichen Zeiten bis zum Ende des Monats vor dem neuem Rentenbeginn berechnet. Die in der Erwerbsminderungsrente enthaltene Zurechnungszeit wird bis zum genannten Zeitpunkt zu einer Anrechnungszeit wegen Rentenbezug. Eine ggf. danach liegende Zurechnungszeit wird nicht mehr berücksichtigt.
Da jedoch die persönlichen Entgeltpunkte der Erwerbsminderungsrente besitzgeschützt sind, ergibt sich keine Rentenminderung. Besonderheiten könnten sich im Besitzschutzfall lediglich dann ergeben, wenn Sie einen Grundrentenzuschlag erhalten und dieser wegen Einkommensanrechnung teilweise oder ganz ruht (extreme Ausnahmefälle).
Im Hinblick auf die Verbesserungen der Erwerbsminderungsrenten mit Rentenbeginn ab 2001 bis 2018 durch einen pauschalen Zuschlag ab dem 01.07.2024 spielt es keine Rolle, ob Sie zum Stichtag 30.06.2024 bereits formal eine Altersrente beziehen. Auch diese Fälle sind in den pauschalen Zuschlag einbezogen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung