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Experten-Antwort

Altersrente wegen Schwerbehinderung als Teilrente nach unbefristeter voller Erwerbsminderungsrente

von Klaus19.10.2026 | 05:10
29 Ansichten
7 Antworten

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Ich, 62 Jahre, beziehe eine unbefristete volle EM Rente und bin schwerbehindert (50 %). Ich beabsichtige die Beantragung der Altersrente für Schwerbehinderte als Teilrente mit 99,99 Prozent. Geht dies?Besteht hinsichtlich der Höhe meiner derzeit laufenden vollen EM-Rente ein Bestandsschutz? Die Altersrente bei Schwerbehinderung könnte ja niedriger ausfallen. Wäre die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung unschädlich für den Altersrentenbezug bei Schwerbehinderung? Bitte um detaillierte Expertenantwort. Vielen Dank.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Klaus!

Sie können Ihre Altersrente auch als Teilrente beziehen. Die Höhe der Teilrente legen Sie selbst fest. Die Teilrente muss mindestens 10 Prozent und darf höchstens 99,99 Prozent der Vollrente betragen.

Bei einem nahtlosen Wechsel von der Erwerbsminderungsrente in eine (vorgezogene) Altersrente besteht ein grundsätzlicher Besitzschutz auf die bisherigen zugrunde gelegten Entgeltpunkte, dies gilt auch nach Wegfall einer Erwerbsminderungsrente und Beginn der Altersrente innerhalb der 24 Kalendermonate nach dem Wegfall.

Seit dem 1. Januar 2023 gilt für Altersrenten keinerlei Hinzuverdienstgrenze mehr, eine Beschäftigung ist daher unschädlich für einen Altersrentenbezug.

Da Sie Ihr Regelalter noch nicht erreicht haben, bleibt eine versicherungspflichtige Beschäftigung auch ebenfalls versicherungspflichtig in der Rentenversicherung, das heißt, es müssen weiterhin Beiträge eingezahlt werden.

Diese wirken sich ggf. zum Regelalter aus.

Mit freundlichen Grüßen

Das Expertenteam

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6 Antworten

Feliam 19.10.2026 | 05:36
Da Bestandsschutz besteht, kann die Altersrente nicht niedriger ausfallen (einzige Ausnahme bei Grundrentenzuschlag). Und warum Sie nur eine 99,99%ige Teilrente haben wollen, sollten Sie noch einmal überdenken.
Lupeam 19.10.2026 | 05:43
Wozu eine destillierte Expertenantwort, wenn der Inhalt Ihrer Frage hier schon vielfach beantworte wurde? Man muss sich nur etwas Mühe geben und die Suchfunktion nutzen. Ganz kurz. Eine Teilrente von 99,99% macht ab Januar 2027 keinen Sinn mehr, da dies keinen Anspruch auf Krankengeld mehr sichert, die Altersrente für schwerbehinderte Menschen kann aufgrund des Bestandsschutzes nicht geringer ausfallen und bei einer Altersrente gibt es keine Begrenzung des Hinzuverdienstes. Das alles finden Sie umfangreich erläutert unter der Suchfunktion (Lupe).
Krümelmonsteram 19.10.2026 | 05:50
Bestandsschutz ja, aber auf die Entgeltpunkte, nicht auf die Rentenhöhe. Wegen der selbstgewählten Teilrente wird die Altersrente niedriger ausfallen als die EM-Vollrente.
EMam 19.10.2026 | 05:54
Dass eine Teilrente aber überflüssig ist und bei 99,99% nur wenige Cents geringer wäre als die Erwerbsminderungsrente, ist aber eigentlich selbsterklärend.
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