Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Altersrente wegen Schwerbehinderung, mit Abschlag vorgezogen - Voraussetzung und Bestandschutz?

von wesentliche Detailfragen18.02.2023 | 11:22
453 Ansichten
15 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Mit der Bitte um eine Experten-Antwort, bitte klar kennzeichnen, was ist Vermutung und was ist sicheres Wissen, auf das ich mich in meinen anstehenden Entscheidungen verlassen kann. Ausgangslage: Jahrgang 1962 – es läuft bislang teilweise EM-Rente (ursprünglich BU-Rente nach altem Recht/alter Berechnung vor 2001) - ca. 20 Entgeltpunkte nach damaliger Berechnung sind bislang die Grundlage. Die Regelaltersgrenze wäre bei mir 66 Jahre und 8 Monate (2028). Mein GdB ist derzeit 100, eine abschlagsfreie Altersrente wegen mehr als 50 GdB (Altersrente wegen Schwerbehinderung) ist bei mir möglich mit 64 Jahren und 8 Monaten. 1. Frage: Für die Altersrente wegen Schwerbehinderung müssen aber als weitere Voraussetzung 35 Versicherungsjahre vorliegen. --> Zählt die lange Zeit des bisherigen Rentenbezugs (alte BU-Rente, später umbenannt in teilw. EM-Rente) mit zu diesen 35 Jahren ? [Falls ja, dann erfülle ich die Voraussetzungen für Altersrente wegen Schwerbehinderung, daher wäre es sehr wichtig für mich, dies verbindlich zu wissen]. 2. Frage: die Altersrente wegen Schwerbehinderung ließe sich soweit ich verstanden habe mit Abschlägen (10,8%) vorziehen bei meinem Jahrgang auf frühestens 61 Jahre und 8 Monate. Das wäre schon sehr bald (Ende 2023) und es geht mir nicht gut. Aber mir ist unklar, greift hier der Bestandesschutz für die Entgeltpunkte aus der bislang laufenden Rente? (So kann ich als Laie das Gesetz verstehen) - Oder aber wird völlig neu berechnet, weil der Bestandschutz für Entgeltpunkte womöglich ausschließlich für die "normale" und nicht vorgezogene Regelaltersgrenze gilt? (Sagt im Internet der SOVD-SH, aber stimmt das?) Anders gefragt: bleiben meine bisherigen Entgeltpunkte aus der laufenden teilw. EM-Rente bei Berechnung einer maximal vorgezogenen Altersrente wegen Schwerbehinderung im Rahmen vom Bestandesschutz erhalten? [Eine Bestandschutz-schädliche Lücke zwischen laufender Rente und Beginn der vorgezogenen Altersrente kann bei meiner Ausgangslage ja ausgeschlossen werden, da die Lücke so weit ich weiß sogar bis zu 24 Monate betragen dürfte].

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 20.02.2023 | 09:26

Hallo wesentliche Detailfragen,

zur 1. Frage:

Auf die Wartezeit von 35 Jahren wird nicht die gesamte Rentenbezugszeit angerechnet, sondern nur die Zeit, die in der bisherigen Rente wegen teilweiser EM (BU) als Zurechnungszeit angerechnet wurde, bei Ihnen also die Zeit bis zum 56. Lebensjahr und 8 Monate (siehe Rentenbewilligungsbescheid).

zur 2. Frage:

Der Besitzschutz greift, d. h. der Altersrente werden mindestens die bisherigen persönlichen Entgeltpunkte aus der Rente wegen teilweiser EM (BU) zugrunde gelegt.

Sofern sich bei der Berechnung der Altersrente mehr Entgeltpunkte ergeben als bei der bisherigen Rente, bleibt für die bisherigen Entgeltpunkte der Zugangsfaktor von 1,0 weiter maßgeblich, d. h. für diese Entgeltpunkte entsteht KEIN Abschlag von 10,8 %, wenn Sie die Altersrente frühestmöglich in Anspruch nehmen. Lediglich neue Entgeltpunkte bekommen einen Abschlag von 10,8 %.

Sie sollten auch bedenken, dass der Zahlbetrag der Altersrente 1/3 höher ist, als der Zahlbetrag der Rente wegen teilweiser EM. Das spricht eher für einen frühzeitigen Wechsel in die Altersrente.

Eine Probeberechnung können Sie anfordern, allerdings ist diese nicht verbindlich. Verbindlich kann sie nicht sein, weil niemand mit Gewissheit in die Zukunft blicken kann.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

14 Antworten

Steuerexperte am 18.02.2023 | 11:56
Je später Sie umwandeln, desto steuerlich günstiger. Sollte hier nicht mal durch die deutsche Rentenversicherung oder durch einen Gastautor ein allgemeiner Beitrag dazu verfasst werden? Ist doch für viele Rentner von Interesse.
Klugpuperam 18.02.2023 | 11:30
Beantragen Sie einfach eine Probeberechnung für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen zum frühestmöglichen Zeitpunkt, dann haben Sie Zahlen, Daten und Fakten schwarz auf Ökopapier. Dauert etwas (ist auch Arbeit), aber dann herrscht Klarheit.
Abschlägeam 18.02.2023 | 12:09
Zu 1: Sie schreiben nicht, wann die EU-Rente seinerzeit begann. Deshalb hier ein Link, ab wann und unter welchen Umständen EM-Rentenzeiten auch für die 35 Beitragsjahre mitzählen: https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-office-professional/anrechn… Zu 2: Die Aussage vom SoVD ist falsch. Auch bei vorgezogenen Altersrenten (ob mit oder ohne GdB) gilt der Bestandschutz. https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech… Es werden aber dennoch neue Berechnungen gemacht. Zum Einen wie hoch die vorgezogene Altersrente wäre und im Vergleich wie hoch die EM-Rente zum gleichen Datum wäre. Da parallel zwei Rentenansprüche bestehen, wird dann nur die höhere Rente ausbezahlt. https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech… Hier außerdem noch Links zu Beiträgen der letzten Tage/Woche, die auch zu Ihrem Thema passen (auch wenn es dort nicht direkt um 'alte EU-Rente' geht, aber Ihre ist ja nun auch eine halbe EM-Rente) und in denen Sie Anregungen finden, was Sie vor einem Wechsel in die SB-Rente beachten können/sollten: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/mehr-alt… https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/frage-zu… in diesen Beiträgen gibt es auch bereits 'Experten'-Antworten. Und hier noch ein 'externer' Beitrag: https://rentenbescheid24.de/hoehere-altersrente-dank-vorheriger-… Zur konkreten Rentenhöhe zum Termin xy und alternativ yx können Sie sich bei Ihrer zuständigen DRV auch 'Probeberechnungen' anfordern, bevor Sie sich entscheiden. Ein schönes Wochenende und alles Gute!
Kreisam 18.02.2023 | 12:43
Zitat von Abschläge anzeigen
Abschläge schrieb

Zu 1: Sie schreiben nicht, wann die EU-Rente seinerzeit begann. Deshalb hier ein Link, ab wann und unter welchen Umständen EM-Rentenzeiten auch für die 35 Beitragsjahre mitzählen:

https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-office-professional/anrechnungszeiten-der-rentenbezugszeit_idesk_PI434_HI523782.html

Zu 2: Die Aussage vom SoVD ist falsch. Auch bei vorgezogenen Altersrenten (ob mit oder ohne GdB) gilt der Bestandschutz.

https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0076_100/gra_sgb006_p_0088.html#doc1574498bodyText11

Es werden aber dennoch neue Berechnungen gemacht. Zum Einen wie hoch die vorgezogene Altersrente wäre und im Vergleich wie hoch die EM-Rente zum gleichen Datum wäre. Da parallel zwei Rentenansprüche bestehen, wird dann nur die höhere Rente ausbezahlt.

https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0076_100/gra_sgb006_p_0089.html#doc1574464bodyText13

Hier außerdem noch Links zu Beiträgen der letzten Tage/Woche, die auch zu Ihrem Thema passen (auch wenn es dort nicht direkt um 'alte EU-Rente' geht, aber Ihre ist ja nun auch eine halbe EM-Rente) und in denen Sie Anregungen finden, was Sie vor einem Wechsel in die SB-Rente beachten können/sollten:

https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/mehr-altersrente-nach-teilerwerbsminderungsrente.html

https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/frage-zum-rentenfreibetrag.html

in diesen Beiträgen gibt es auch bereits 'Experten'-Antworten.

Und hier noch ein 'externer' Beitrag:

https://rentenbescheid24.de/hoehere-altersrente-dank-vorheriger-erwerbsminderungsrente/

Zur konkreten Rentenhöhe zum Termin xy und alternativ yx können Sie sich bei Ihrer zuständigen DRV auch 'Probeberechnungen' anfordern, bevor Sie sich entscheiden.

Ein schönes Wochenende und alles Gute!

Das die DRV mittlerweile EU-Renten als Erwerbsminderungsrente betitelt und die BU-Renten als teilweisen EM-Rente geführt werden, obwohl es 2/3 Renten sind... mh. Wie ist das eigentlich angelegt, wenn man eine alte EU-Rente hat, die ja stets unbefristet ist und die DRV das ganze in Erwerbsminderungsrente umswicht, gerät man damit auch in die Überprüfungsmühlen wie die "richtigen" EM-Rentner? Und wie ist das mit einer Tätigkeit? Die EU war ja unter 2 Stunden(durfte man da überhaupt etwas zuverdienen) während Erwerbsminderung ja mehr Arbeitszeit erlaubt. Bekommt man mit der EU-Rente nur den anderen Namen oder auch die Rechte und Pflichten der Erwerbsminderung?
wesentliche Detailfragenam 18.02.2023 | 13:46
Es kamen jetzt (für mich unerwartet und erfreulich sehr schnell) mehrere Antworten, vielen Dank. ….. An die Antwort von „Steuerexperte“: Meine Rente ist mit Zuverdienst so dermaßen gering, dass bei ehrlicher jährlicher Steuererklärung per Bescheid keine Steuer zu zahlen ist. Das wird sich auch mit der Altersrente nicht wesentlich ändern. Steuer ist hier also kein Thema, sondern die Rentenhöhe an sich (steuerlich brutto=netto). Hierfür sind die Entgeltpunkte relevant um deren Bestandschutz ich mir Sorgen gemacht hatte. ….. An die Antwort von „Kreis“: nach Ihrem ersten zutreffenden Satz folgen ganz neue Fragen, Assoziationen und Überlegungen zum Bereich alte EU-Rente/volle EM-Rente, dortiger Zuverdienst, dortige Rechte und Pflichten. Die sind hier nicht das Thema und führen von meinen Fragen völlig weg. Vielen Dank, aber sorry, eigene andere Fragen dann bitte in einem eigenen Fragen-Thread posten. ….. An die Antworten von „Klugpuper“ und „Abschläge“: da ging es voll ums Thema, vielen Dank. Der Vorschlag von beiden, eine Probeberechnung zu beantragen ist eine gute Idee. Sind solche Probeberechnungen der DRV dann verbindlich? Meine BU-Rente (nicht EU) begann 1996. Die BU-Rente wurde (wie „Kreis“ noch zum Thema zutreffend in seinem ersten Satz schrieb), dann später in eine ´teilweise EM-Rente´ umbenannt, aber die alten Berechnungsgrundlagen („2/3“) aus BU-Renten-Zeiten vor 2001 blieben bestehen. Daher liegt nahe, dass im genannten Link zu „haufe.de“ die alten umbenannten BU- und EU-Renten mitgemeint sind, wenn sich auf Erwerbsminderungsrenten ab 1992 bezogen wird: „Versichertenrentenbezug ab 1992 - Die Regelung zur Anerkennung einer Rentenbezugszeit als Anrechnungszeit bezieht sich nur auf Renten aus eigener Versicherung, und zwar auf Erwerbsminderungsrenten ...“ Die BU-Rente war ja als Vorläufer der teilw. EM-Rente eine ´Rente aus eigener Versicherung´. Vielen Dank für den Link. - Sehr hilfreich auch der gezielte Link zum Thema bzgl. § 88 SGB VI !!! (Schon vor Ihrer Antwort hatte ich eine Mail an den SOVD geschickt mit Link zu meinen Fragen hier im Forum, also im besten Fall liest der SOVD hier mit und kann sich Ihren Link auch anschauen). Vielen Dank auch für die anderen Links, die ich mir noch später in Ruhe näher einzeln anschaue. Auch ein gutes Wochenende an alle und schöne Grüße.
wesentliche Detailfragenam 20.02.2023 | 20:57
Vielen Dank für die ergänzende Antwort vom DRV-Experten-Team ! Ich hatte heute auch Mail-Kontakt mit dem SOVD-SH und auch dort wurde inzwischen die Ansicht zum Bestandschutz neu geklärt und wird nun nach und nach in deren diversen (guten!) Veröffentlichungen korrigiert. :-) Schöne Grüße an alle !
Mathematikam 21.02.2023 | 05:41
Rein mathematisch gesehen (also ohne Rechtsänderungen zu berücksichtigen) wäre die Rente nicht 1/3 höher, sondern 1/2. Weil die Hälfte von 2/3 ist 1/3 und 2/3 + 1/3 ist 1/1. Klingt komisch, ist aber so ;).
Berndam 21.02.2023 | 07:02
Darüber hinaus kann es doch in dieser Konstellation dazu kommen, dass durch den Grundrentenzuschlag der Zahlbetrag der Altersrente weniger als das 1,5 fache der BU Rente beträgt, also nur dann, wenn mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten vorliegen... Jedenfalls rate ich nicht nur dazu, eine Probeberechnung zum frühstmöglichen Altersrentenbeginn, sondern auch zum frühstmöglichen Altersrentenbeginn ohne Abschlag anzufordern, das wird Ihnen wohl Ihre Entscheidung etwas erleichtern.
wesentliche Detailfragenam 21.02.2023 | 12:42
Vielen Dank zu den Nachträgen. Zum Beitrag von "Mathematik": der Rentenartfaktor (Teil der Rentenformel, bei wikipedia missverständlich mit "RAF" abgekürzt wird und nicht zu verwechseln ist mit dem Abschlags-Zugangsfaktor) steigt von derzeit 0,67 (alte BU-Rentenberechnung, bei mir bestandgeschützt) auf 1,0 (Altersrente). Von 1,0 aus gesehen also 1/3 mehr als derzeit. Das war wohl in dem genannten Zitat gemeint, aber war mathematisch nicht exakt formuliert. Sie haben Recht, der derzeitige Zahlbetrag steigt bei Altersrente um die 1/2 des bisherigen, von der späteren Altersrente her gesehen, fehlt also noch 1/3. Zun Beitrag von "Bernd": Grundrentenzeit von 33 Jahren ist bei mir kein Thema, da ich sehr früh die BU-Rente beantragen musste und von den 33 Jahren Beitragszeit weit entfernt bin. Schöne Grüße, aus meiner Sicht sind alle Aspekte erst mal geklärt. Falls bei mir neue Fragen auftauchen, eröffne ich einen neuen Fragen-Thread.
Mathematikam 21.02.2023 | 22:41
Zitat von wesentliche Detailfragen anzeigen
Eben nicht,. Beispiel: Volle Rente wäre 900 Euro. Sie erhalten 2/3 , also 600 Euro. Um „wieder“ auf die volle Rente von 900,- zu kommen, kommen zu Ihren 600 dann 309 dazu. Und 300 sind die Hälfte von 600 (nicht 1/3). Das es auch 1/3 von 900 ist ändert daran nichts, denn die 900 sind ja das Ziel, nicht der Ist-Zustand. An der Börse ist das besonders gemein: wenn Ihre Aktien um „nur“ 50% fallen (z.B. von 1.000 auf 500), müssen Sie danach um 100% steigen (von 500 auf 1.000) um Plus/Minus 0 rauszugehen. Halt ein miese, kleine …, diese Mathematik
Abschlägeam 21.02.2023 | 23:40
Zitat von Mathematik anzeigen
So können Sie aber bei 'Rente' nicht rechnen. Denn da wird mit EP und Rentenart und Zugangsfaktoren gearbeitet. Wenn es also 20 EP waren mit 2/3 Anspruch, war es 'seinerzeit' ein Rentenartfaktor (Rente wegen Berufsunfähigkeit) 0,6667 multipliziert mit dem damaligen Rentenwert ergab das dann Betrag xy. Vorausgesetzt, die 20 EP haben sich nicht verändert, es fallen keine Abschläge wegen vorzeitiger Inanspruchnahme an (das würde im Zugangsfaktor berücksichtigt), ist der Rentenartfaktor nunmehr 1. Multipliziert mit dem bei Rentenumwandlung aktuellem Rentenwert. (die minimalen Differenzen wegen 'Nichtinanspruchnahme' von 0,3333 der Rente mal außen vor gelassen, die verschwinden im Nachkommabareich, denn bei Renten wird mit vier Nachkommastellen Stellen gerechnet, bis dann der EUR-Betrag auf 2 Dezimalstellen gerundet wird.) Wird also doch etwas anders berechnet als an der Börse ;-) Denn wenn Sie dort 20 Aktien zum Wert von xy haben, dann fallen bei Kursverlust alle Aktien. Bei der Rente sind die 20 EP von damals 'bestandgeschützt' (wenn weniger als 24 Monate zwischen der Umwandlung von EM-Rente in Altersrente liegen)
wesentliche Detailfragenam 22.02.2023 | 15:45
Hallo „Mathematik“ und „Abschläge“: ich hatte nur zu erklären versucht, wie die DRV-Experten in ihrer Antwort auf „1/3“ kamen, da sie offensichtlich vom Ziel aus gerechnet hatten und es dann missverständlich formuliert auf den Ist-Zustand bezogen haben. Mathematisch exakt formuliert vom Ist-Zustand aus gesehen stimme ich Ihnen ja zu [„der ist-Zustand steigt um die eigene Hälfte“, also vom Faktor 0,67 + (1/2) auf Faktor 1,0], ich glaube aber verstanden zu haben, was die DRV-Experten mit ihrer Aussage meinten [ 1,0 – (1/3) = 0,67] und was es in Zahlen nun konkret für mich bedeutet. (Auch wenn sowohl Ist-Zustand wie auch Ziel-Betrag bei mir in Zahlen ausgedrückt leider deutlich niedriger liegen als in Ihrem „600 + 300 = 900“-Beispiel…. - bei mir sind es 430 + 215 = 645) ….. Auf die Diskussion um den Vergleich mit der Börse steige ich inhaltlich nicht ein, “Mathematik“ und „Abschläge“ widersprechen sich eigentlich nicht, sondern sprechen soweit ich sehe über ganz unterschiedliche Aspekte, zum einen das Rechnen mit Brüchen und Prozenten (hier aus Anlass rund um Umgang mit der RAF=Renten-Art-Faktor Frage und wie dies mathematisch korrekt formuliert werden müsste aber hier unkorrekt formuliert dennoch verstanden wurde) einerseits und dann andererseits die sonstigen Faktoren der Rentenformel unabhängig von der RAF-Frage mit den 1/2 oder 1/3 „Torten“-Teilen, je nach Ausgangspunkt von wem wann welche Torte rechnerisch gedacht wurde. ….. Die Börse als Vergleichsbild für ganz unterschiedliche Renten-Aspekte können wir hier getrost außen vor lassen. Um die Börse im Zusammenhang mit künftigem Renten-System kann sich von mir aus ein „Profi“ wie Herr Lindner beschäftigen, das „überlass ich ihm“ und den vielen künftigen „gefühlt-jeweils-letzten“ Generationen... ;-) Nach diesem kleinen karnevalistischen scherzhaften Seiten-Hieb, fair verteilt in alle Richtungen und pünktlich zum politischen Aschermittwoch und völlig unpassend in diesem Forum, verbleibe ich jetzt allerseits mit besten Grüßen und ich schlage vor, diesen Themen-Thread jetzt hier zu beenden….
W°lfgangam 22.02.2023 | 21:06
Zitat von Abschläge anzeigen
pahh ...auch Rente ist nur simple Mathematik, lediglich der 'neue' Berechnungspunkt ist von Bedeutung! Einfacher als @Mathematik kann man es doch gar nicht darstellen/vorrechnen ...so ab Klasse 5 sollte % im Unterricht behandelt worden sein - früher sogar noch analog mit Kopf/Bleistift + Papier ;-) Gruß w.
Abschlägeam 22.02.2023 | 21:15
Zitat von W°lfgang anzeigen
So können Sie aber bei 'Rente' nicht rechnen.
pahh ...auch Rente ist nur simple Mathematik, lediglich der 'neue' Berechnungspunkt ist von Bedeutung! Einfacher als @Mathematik kann man es doch gar nicht darstellen/vorrechnen ...so ab Klasse 5 sollte % im Unterricht behandelt worden sein - früher sogar noch analog mit Kopf/Bleistift + Papier ;-) Gruß w.
Ja, aber im Gegensatz von Aktien die im Wert völlig verfallen sind, muss ich mir die EP dann nicht komplett neu kaufen, oder auf unerwartete Kurserhöhungen hoffen, denn selbst die 'unverbrauchten' sind zwischenzeitlich im Wert stillschweigend gestiegen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026