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Experten-Antwort

Altersteilzeit Leiharbeit

von Luisa24.11.2022 | 11:27
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5 Antworten

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Sehr geehrtes Expertenforum, ein Arbeitnehmer, welcher sich in der Freistellungsphase (Blockmodell) der Altersteilzeit befindet, darf während dieser ja nicht gleichzeitig beim Arbeitgeber mit dem die ATZ-Maßnahme abgeschlossen wurde im Rahmen einer Nebentätigkeit beschäftigt sein (aufgrund eines einheitlichen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis und der Verletzung des Hälftigkeitsgrundsatzes nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 AltTZG). Wäre es denn möglich, dass dieser Arbeitnehmer bei einem anderen Unternehmen im Rahmen einer Nebentätigkeit angestellt ist und dann von dort als Leiharbeitnehmer an den Altersteilzeitarbeitgeber entliehen wird (bzw. über eine Beraterfirma als externer Mitarbeiter eingesetzt wird?) oder stünde ein solches Handeln auch der Altersteilzeit entgegen? Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Luisa,

leider ist es uns im Rahmen dieses Forums zur Rentenversicherung nicht möglich, arbeitsrechtliche Fragen zu beantworten.

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4 Antworten

Abschlägeam 24.11.2022 | 12:57
Manchmal ist es schon ziemlich erstaunlich, welche Konstrukte sich ausgedacht werden, um Gesetze zu umgehen... Betrifft aber 'Arbeitsrecht', fragen Sie also lieber einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, was der davon hält.
Luisaam 24.11.2022 | 15:55
Liebes Expertenforum, Nach meinem Verständnis handelt es sich um keine arbeitsrechtliche Frage, sondern darum, ob es sich sozialversicherungsrechtlich um ein Beschäftigungsverhältnis (im Sinne des Rundschreibens des GKV-Spitzenverbands und der deutschen Rentenverischerung Bund vom 02.11.2010, Ziff. 2.4.5) handelt, wenn jemand im Rahmen der Freistellungsphase der Altersteilzeit während seiner Nebentätigkeit an den Altersteilzeitarbeitgeber entliehen wird. Vielen Dank und Viele Grüße
Schadeam 24.11.2022 | 17:49
Dennoch werden Sie damit leben müssen hier im Forum keine Antwort duch einen DRV Mitarbeiter zu bekommen. Egal welches Verständnis Sie haben mögen.
W°lfgangam 24.11.2022 | 20:03
*hüstel ...allein zur Frage eines 'summierten' (?) Arbeitsverhältnisses bei 2 (!) AG könnten Sie wahrscheinlich eine zutreffende Antwort liefern ;-) Was man dann auch wieder auf die Fragestellung für ATZ ableiten könnte - deren grundsätzliche/rein gesetzliche (ATZ)Rahmenbedingungen im Portfolio des Grundsatzwissens eines 'Beraters' abrufbar sein sollten *g Gruß w. PS: "Oh einen Klugsch…!" Nein, Rechtsanwendung auf den Punkt gebracht/hinterfragt!!
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